Planbegutachtung
Das Planbegutachtungsverfahren bezweckt, dass die Vorschriften über Gesundheitsschutz und Unfallverhütung am Arbeitsplatz bereits in der Planungsphase erfüllt werden.
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Zum Thema
Bei gewerblichen und nichtindustriellen Betrieben werden Neueinrichtungen und Umbauten durch die sogenannte Planbegutachtungen beurteilt. Dabei wird geprüft, ob das geplante Vorhaben den Vorschriften des Arbeitsgesetzes, des Unfallversicherungsgesetzes und deren Verordnungen entspricht. Falls notwendig, enthält die Planbegutachtung Auflagen zur Beseitigung erkannter Mängel oder zur Verbesserung der Schutzmassnahmen.
Als nichtindustrielle Betriebe im Sinne des Gesetzes gelten alle Betriebe, sofern ein Arbeitgeber dauernd oder vorübergehend einen oder mehrere Arbeitnehmende beschäftigt.
Für eine Planbegutachtung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Formular Gewerbe und Industrie
- Situationsplan / Katasterplan
- Grundriss-, Fassaden-, Schnitt- und evtl. Detailpläne
- Lärmgutachten (bei Lärmemissionen)
- soweit erforderlich, ergänzende Angaben und Unterlagen über spezielle Produktionsprozesse, Fabrikations-, Lager- und Transportanlagen, Layout Pläne.
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Amt für Wirtschaft und Arbeit - Arbeitsinspektorat
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