Druckbehälter
Anstelle des Bewilligungsverfahrens und der Abnahmeinspektion muss ein Druckbehälter gemeldet werden. Die Betriebe erhalten so die Möglichkeit, vermehrt Eigenverantwortung zu übernehmen. Zudem werden die Inspektionsintervalle vereinheitlicht.
Inhaltsverzeichnis
Zum Thema
Basierend auf der Druckgeräteverwendungs-Verordnung sind Betriebe verpflichtet, Druckgeräte vor der Inbetriebnahme sowie bei wesentlichen Änderungen der Suva schriftlich zu melden.
Die Meldung hat an die Meldestelle der Suva zu erfolgen. Diese muss muss die wichtigsten Angaben für die Beurteilung enthalten.
Meldestelle und Auskünfte:
Suva
Meldestelle DGVV
Postfach 4358
6002 Luzern
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Amt für Wirtschaft und Arbeit – Arbeitsinspektorat
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