Melamin-Geschirr: Mehrheit der Produkte unauffällig, aber auch unzulässige Produkte festgestellt

Melamin-Geschirr kann bei mangelhafter Qualität gesundheitsschädliche Stoffe abgeben. Eine Stichprobe bei Melamin-Geschirr zeigt, dass die Mehrheit der untersuchten Produkte die gesetzlichen Migrationsgrenzwerte einhält. Neben kleineren Mängeln wurde aber auch unzulässige Bambus-Melamin-Artikel entdeckt. Diese dürfen in der Schweiz nicht verkauft werden. Konsumentinnen und Konsumenten können durch bewusste Auswahl zur sicheren Verwendung beitragen.

Melamin-Geschirr besteht aus dem Kunststoff Melamin-Formaldehyd-Harz. Wird das Geschirr unsachgemäss hergestellt, können die Stoffe Melamin oder Formaldehyd freigesetzt werden. Diese Stoffe können in flüssige Lebensmittel übergehen und beim Verzehr aufgenommen werden. Eine zu hohe Aufnahme von Melamin oder Formaldehyd ist gesundheitlich bedenklich. Deshalb gibt es Grenzwerte für die Menge der Stoffe, die das Geschirr abgeben darf (Migrationsgrenzwerte). Melamin-Geschirr muss diese Grenzwerte einhalten.
Im Kantonalen Labor Zürich wurden elf Produkte von Melamin-Geschirr untersucht. Es wurde geprüft, ob die Migrationsgrenzwerte für Melamin und Formaldehyd eingehalten werden. Auch die Kennzeichnung und die Begleitdokumenten der Hersteller, die sogenannte Konformitätserklärung wurden geprüft. Bei acht Proben waren die Migrationsgrenzwerte für Melamin und Formaldehyd eingehalten. Ein Produkt wies eine unzureichende Stabilität auf. Hier besteht das Risiko, dass die Grenzwerte nach langer oder häufiger Benutzung überschritten werden. Bei zwei Produkten wurde zu viel Melamin freigesetzt. In allen drei Fällen wurde ein Verkaufsverbot erlassen. Für eines der Produkte, ein Bambus-Melamin-Geschirr, welches gar nicht hätte verkauft werden dürfen, wurde zusätzlich ein Rückruf angeordnet. Bei acht Proben gab es Unstimmigkeiten mit den Konformitätserklärungen. Bei zwei Bechern fehlte zudem die obligatorische Angabe einer Adresse.
<<Rückruf Bambus Schale Jungle>>

Warum sind Bambus-Melamin-Artikel verboten?

Bei der Herstellung von Melamin-Geschirr werden oft Füllstoffe verwendet. Wenn Bambus als Füllstoff genutzt wird, wird das Geschirr oft als «Bambusgeschirr» oder «Bambooware» verkauft. Die dazugehörende Werbung macht den Eindruck, dass dieses Geschirr natürlich und nachhaltig ist.
Ungeeignete Füllstoffe können die Stabilität von Melamin-Geschirr jedoch verschlechtern. Dadurch wird oft mehr Melamin und Formaldehyd freigesetzt als bei normalem Melamin-Harz, was eine Gesundheitsgefahr darstellt.
Als Füllstoffe dürfen daher nur Stoffe eingesetzt werden, die für die Herstellung von Kunststoffen zugelassen sind. In den entsprechenden Gesetzen gibt es eine Liste der zugelassenen Stoffe. Hersteller können sich so informieren, welche Stoffe sie für die Produktion einsetzten, dürfen. Bambus findet sich nicht auf dieser Liste. Als Füllstoffe in Kunststoffen ist Bambus nicht zugelassen und die Verwendung in Melamingeschirr ist damit verboten. Bambus-Melamin-Geschirr darf in der Schweiz und in der EU nicht verkauft werden. Dies trifft auch auf die Füllstoffe Zuckerrohr oder Reishülsen zu.
<<Geschirr und Küchenutensilien>>
<<Informationsschreiben 2021/5: Bedarfsgegenstände aus Kunststoff mit Bambus>>

Was empfehlen wir den Konsumentinnen und Konsumenten?

  • Verwenden Sie kein Melamin-Geschirr mit Bambus mehr. Bei Melamin-Geschirr steht die Art des Kunststoffs, resp. der Hinweis auf Melamin auf der Verpackung. Auch der Zusatz von Bambus, Zuckerrohr oder Reishülsen ist meistens auf der Verpackung angegeben.
  • Verwenden Sie kein Melamin-Geschirr mehr, wenn es Abnutzungserscheinungen hat. Abnutzungserscheinungen erkennen Sie an aufgerauten Stellen oder wenn der Glanz verloren geht.
  • Verwenden Sie Melamin-Geschirr nie in der Mikrowelle.
  • Allgemein gilt, verwenden Sie nur Geschirr in der Mikrowelle, das explizit als mikrowellengeeignet gekennzeichnet ist.<<Symbole auf Küchenutensilien: Was bedeuten Glas-Gabel-Symbol & Co.? | Verbraucherzentrale.de>>
  • Kaufen Sie nur bei seriösen Anbietern ein. Läden in der Schweiz und Onlineshops mit einer Schweizer Adresse im Impressum werden regelmässig auf die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen kontrolliert.

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Kantonales Labor

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