Weichmacher in Alltagsgegenständen untersucht
Mitteilung 09.07.2026
Weichmacher stecken in vielen Alltagsgegenständen aus PVC. Manche davon sind verboten, weil sie der Gesundheit schaden können. Eine nationale Kontrollkampagne hat erneut Produkte im Handel unter die Lupe genommen und ist dabei immer noch auf verbotene Phthalate gestossen.
Im Rahmen einer nationalen Kontrollkampagne prüfte das Kantonale Labor Zürich mit einem mobilen Prüfgerät rund 110 Alltagsgegenstände vor Ort im Handel und analysierte in der Folge rund 30 verdächtige Produkte im Labor. Davon enthielten 17 Artikel verbotene Phthalat-Weichmacher. Unter der Leitung des Kantonalen Laboratoriums Basel-Stadt haben 15 Kantone sowie das Fürstentum Liechtenstein insgesamt 1669 Alltagsprodukte in 76 Verkaufsstellen kontrolliert. In diesem Rahmen analysierte das Kantonale Labor Zürich auch gut 60 Artikel für sechs andere teilnehmende Kantone.
Weichmacher wie Phthalate machen Gegenstände aus PVC weich und flexibel. Typische Artikel aus Weich-PVC sind Folien, Kabelisolationen, Sportartikel, Verpackungen, Schläuche, Schutzhüllen, Bodenbeläge oder Aufbewahrungsbeutel. Die Weichmacher sind in hohen Konzentrationen enthalten, lösen sich leicht aus den Materialien und gelangen dann direkt über die Haut oder indirekt über den Hausstaub in den menschlichen Körper. Einige Weichmacher aus der Gruppe der Phthalate können hormonelle Störungen auslösen und die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen und sind deshalb verboten.
Produkte, die verbotene Phthalate enthielten, mussten aus dem Handel genommen werden. Bei Gegenständen mit einem hohen Expositionsrisiko wurden die Inverkehrbringer verpflichtet, zusätzlich einen öffentlichen Rückruf durchführen. Die Rückrufe sind auf der Website des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen (BFK) aufgeschaltet: Produkterückrufe
Obwohl der Einsatz dieser Phthalate seit 2020 verboten ist, zeigt die Kampagne immer noch eine verhältnismässig hohe Beanstandungsquote. Die verantwortlichen Importeure und Hersteller wurden aufgefordert, ihr Selbstkontrollkonzept zu verbessern und eigene Kontrollen durchzuführen, um künftig die Vorgaben einzuhalten.
Den vollständigen Bericht über die nationale Kampagne finden Sie auf der Website des Kantonalen Laboratoriums Basel-Stadt: Verbotene Phthalate noch immer in vielen Gegenständen zu finden