Datentransfer in die USA, insbesondere bei der Verwendung von Cloud-Diensten

Das Swiss-US Privacy Shield bietet ungenügenden Schutz bei einem Transfer von Personendaten in die USA. Zu dieser Beurteilung kam der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) nach dem sogenannten Schrems-II-Urteil des EuGH. Die Datenschutzbeauftragte informiert in einem Webartikel über die Bedeutung dieses Entscheids für die öffentlichen Organe des Kantons Zürich.

Nutzen öffentliche Organe des Kantons Zürich Cloud-Dienste, die einen Transfer von Personendaten in die USA beinhalten, müssen sie mit einer Kombination von rechtlichen und organisatorisch-technischen Massnahmen einen angemessenen Schutz sicherstellen. Die Details finden Sie im Webartikel Datentransfer in die USA, insbesondere bei der Verwendung von Cloud-Diensten.