Coronavirus: Freiwillige kostenpflichtige Auffrischimpfungen im Kanton Zürich

Der Kanton Zürich setzt ab Anfang Juli 2022 das vom Bundesrat beschlossene Selbstzahlersystem für eine weitere freiwillige Auffrischimpfung um. Die Impfung kann in den kantonalen Impfstellen sowie in verschiedenen Apotheken und Arztpraxen entgegengenommen werden.

Seit November 2021 haben sich im Kanton Zürich rund 800’000 Personen eine Boosterimpfung verabreichen lassen. Durch die Impfung erhalten Impfwillige ein COVID-Zertifikat, welches in der EU und vielen anderen Ländern 270 Tage gültig ist. Für Reisen in gewisse Länder kann eine Impfung innerhalb der letzten vier Monate notwendig sein. Der Kanton Zürich bietet Personen, die für Reisezwecke eine Impfung wünschen, deshalb ab Montag, 4. Juli 2022 im Referenzimpfzentrum am Hirschengraben in der Stadt Zürich sowie im Impfzentrum Winterthur eine weitere freiwillige und kostenpflichtige Auffrischimpfung an. Auch Apotheken und Arztpraxen werden sie durchführen. Zur Impfung zugelassen sind Personen ab 12 Jahren, deren letzte Impfung mindestens vier Monate zurückliegt. Wer bereits vollständig geimpft ist (Grundimmunisierung sowie eine Auffrischimpfung) und eine weitere Auffrischimpfung wünscht, kann im kantonalen Impftool VacMe ab dem 1. Juli 2022, 12 Uhr, unter zh.vacme.ch sowie über die Impfhotline (0848 33 66 11) einen Termin vereinbaren.

Da weitere freiwillige Auffrischimpfungen ausserhalb der Zulassung von Swissmedic (sogenannter «off-label-use») und ohne Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) erfolgen, hat der Bundesrat entschieden, dass die Kosten von der impfwilligen Person selbst zu tragen sind. In den kantonalen Impfzentren kostet die weitere Auffrischimpfung 60 Franken, welche vor Ort zu bezahlen ist. Ebenso bieten verschiedene Apotheken und Arztpraxen eine solche Impfung an. Das Amt für Gesundheit hat sich mit deren Verbänden, der Aerztegesellschaft des Kantons Zürich (AGZ) sowie dem Apothekerverband des Kantons Zürich (AVKZ), auf einen empfohlenen Preis von 60 Franken geeinigt. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass einzelne Arztpraxen und Apotheken einen höheren Preis verrechnen, wird impfwilligen Personen empfohlen, sich vorgängig über die Kosten zu informieren. Die ersten beiden Impfungen (Grundimmunisierung) sowie die erste Auffrischimpfung bleiben weiterhin kostenlos. Da Impfungen für schwer immundefiziente Personen behördlich empfohlen sind, ist eine weitere Auffrischimpfung für diese Personengruppe ebenfalls kostenlos.

Kontakt

Gesundheitsdirektion - Kommunikationsabteilung

Adresse

Stampfenbachstrasse 30
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

Für diese Meldung zuständig: