Härtefallprogramm: Zürich öffnet Gesuchsportal für Nachzügler

Weil eine Verlängerung der Eingabefrist durch den Bund erwartet wird, öffnet der Kanton Zürich die Gesucheingabe für Beiträge aus dem Covid-19-Härtefallprogramm für Unternehmen, die bislang kein Gesuch eingereicht haben. Die Anträge werden provisorisch entgegengenommen und nur dann geprüft, wenn der Bund die Frist zur Gesucheinreichung im Dezember verlängert.

Derzeit schreibt die Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes vor, dass Gesuche bis Ende 2021 geprüft und ausbezahlt sein müssen. Der Kanton Zürich rechnet damit, dass diese Bestimmung auf Bundesebene verlängert wird. Demnach muss ein Gesuch neu bis am 31. Dezember 2021 eingereicht, aber noch nicht geprüft und ausbezahlt sein.

Da wohl erst Mitte Dezember klar sein wird, ob es zu einer solchen Verlängerung kommt, wird die Gesucheingabe schon jetzt nochmal geöffnet. Somit können die Gesuchsteller noch vor Weihnachten die notwendigen Unterlagen erstellen und die Belege beschaffen. Allerdings werden die eingereichten Gesuche vom Kanton nur geprüft, wenn die Verlängerung auf Bundesebene tatsächlich beschlossen wird.

Die Eingabeformulare für die 3. und 4. Zuteilungsrunde werden auf zh.ch/haertefall erneut aufgeschaltet. An den Kriterien ändert sich nichts. Vom 1. Dezember bis zum 31. Dezember 2021 um 23.59 Uhr können jene von behördlichen Massnahmen betroffenen Unternehmen ein Gesuch um Härtefallhilfen stellen, die dies bis anhin versäumt haben. Wer in der 3. oder 4. Zuteilungsrunde bereits Beiträge beantragt hat, ist nicht zugelassen.

Angaben zu den nötigen Unterlagen und Belegen sind auf zh.ch/haertefall veröffentlicht. Bei Fragen zur Gesucheinreichung ist eine Unterstützung per E-Mail bis am Abend des 20. Dezember 2021 gewährleistet.
 

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