Neue Regeln zur Aufnahme in die Maturitätsschulen

Ab dem Schuljahr 2022/23 gelten an allen Maturitätsschulen des Kantons Zürich die gleichen Aufnahmebedingungen. Nachdem das Bundesgericht eine Beschwerde abgewiesen hat, kann die neue Aufnahmeverordnung am 1. August 2022 in Kraft gesetzt werden.

Der Regierungsrat hat im Frühling 2019 eine neue Verordnung für die zentralen Aufnahmeprüfungen der Zürcher Maturitätsschulen erlassen. Gegen den Beschluss der Regierung wurde ein Rechtsmittel ergriffen. Das Bundesgericht wies die Beschwerde im Februar 2021 ab. Die neue Verordnung tritt nun voraussichtlich am 1. August 2022 in Kraft.

Die Aufnahmeprüfungen im Schuljahr 2021/22 unterliegen noch den bisherigen Reglementen. Die neue Verordnung wird für die Gymnasien, die Handelsmittelschulen, die Fachmittelschulen und die Berufsmaturitätsschulen erstmals im März 2023 angewendet; für die Informatikmittelschule im Oktober 2022.

Vornoten statt mündliche Prüfung

Mit der neuen Verordnung gelten für den Übertritt in Langgymnasium, Kurzgymnasium, Fachmittelschule, Handelsmittelschule, Informatikmittelschule und Berufsmaturitätsschule weitgehend dieselben Regeln: Es zählen zur einen Hälfte die Vornoten und zur anderen Hälfte die Aufnahmeprüfung in Deutsch und Mathematik. Auf eine mündliche Prüfung wird künftig verzichtet.

Neu braucht es für die Aufnahme in ein Gymnasium eine Gesamtnote von mindestens 4.75 und für die Aufnahme in eine Fach-, Handels-, Informatikmittelschule oder in eine Berufsmaturitätsschule einen Durchschnitt von 4.5. Für Schülerinnen und Schüler aus einer Privatschule zählen die Vornoten nicht, dafür liegt die Note, die sie für einen Übertritt benötigen, eine Viertelnote tiefer.
 

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