COVID-Impfung: Impfangebot für 12- bis 15-Jährige im Kanton Zürich

Nachdem die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) heute eine entsprechende Empfehlung abgegeben hat, wird der Kanton Zürich am Montag, 28. Juni 2021 mit dem Impfen von Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren (Impfgruppen P und S) beginnen. Die Anmeldung ist ab Freitag, 25. Juni 2021 möglich.

Die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) hat heute eine Impfempfehlung für Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren ausgesprochen, die sich nach einer individuellen Nutzen-Risiko-Analyse impfen lassen wollen.

Die Empfehlung der EKIF gilt insbesondere für Jugendliche, die wegen einer chronischen Erkrankung bereits stark beeinträchtigt sind, um möglichst jede zusätzliche Erkrankung oder Infektion zu verhindern. Sie gilt zudem für Jugendliche, die enge Kontaktpersonen von besonders gefährdeten Personen (z.B. im selben Haushalt) sind.

Erste Impfungen von Jugendlichen ab 12 Jahren ab Montag, 28. Juni 2021

Der Kanton Zürich wird basierend auf dieser Empfehlung am Montag, 28. Juni 2021 mit dem Impfen der 12- bis 15-Jährigen (Impfgruppen P und S) beginnen. Anmeldungen sind ab Freitagvormittag, 25. Juni 2021 über das kantonale Impftool möglich. Es stehen rund 10'000 Termine für die Erstimpfung zur Verfügung.

Die Impfungen mit dem von Swissmedic für Personen ab 12 Jahren zugelassenen Impfstoff von Pfizer/BioNTech werden in den drei bestehenden Impfzentren Messe Zürich, Winter-thur und Uster sowie am Kinderspital Zürich durchgeführt. Auch 12- bis 15-Jährige brauchen zwei Impfungen. Die zweite Impfung wird rund vier Wochen nach der Erstimpfung erfolgen.

Gemäss Empfehlung des BAG können urteilsfähige Minderjährige selber entscheiden, ob sie sich impfen lassen wollen. Die Urteilsfähigkeit wird vermutet. Die Gesundheitsdirektion empfiehlt dennoch, dass sich die Jugendlichen von einem gesetzlichen Vertreter oder einer gesetzlichen Vertreterin zur Impfung begleiten lassen.

Anmeldung online möglich – bei Beratungsbedarf Impfhotline anrufen

Jugendliche, die zur Impfung von einem gesetzlichen Vertreter oder einer gesetzlichen Vertreterin begleitet werden oder eine von diesem oder dieser unterzeichnete Einwilligungserklärung mitbringen, können sich über das kantonale Impftool zur Impfung in den Kinder-impfzentren Messe Oerlikon, Winterthur und Uster oder im Kinderspital anmelden. Die Einwilligungserklärung ist von der Website der Gesundheitsdirektion zh.ch/coronaimpfung herunterzuladen.

Unbegleitete Jugendliche ohne Einwilligungserklärung können nur im Kinderspital geimpft werden. Sie melden sich ebenfalls über das kantonale Impftool für einen Impftermin im Kinderspital an. Ihre Urteilsfähigkeit wird dort von einer Fachärztin oder einem Facharzt Pädiatrie vor der Impfung abgeklärt.
Bei Fragen werden Jugendliche und Eltern gebeten, die Impfhotline (0848 33 66 11) zu kontaktieren.

Impfung für Begleitpersonen

Begleitpersonen der Jugendlichen können sich, ausser im Kinderspital, ohne Voranmeldung mitimpfen lassen. Sie werden gebeten, die folgenden Dokumente mitzubringen: amtlicher Ausweis, Krankenkassenkarte, allfällige Zusatzunterlagen (z.B. ärztliches Attest), allfälliger Nachweis einer COVID-19 Erkrankung (positiver PCR-Antigen-oder Antikörpertest oder die Isolationsanordnung).

Informationen rund um die Coronaimpfung und zum Impfen der 12- bis 15-Jährigen im Kanton Zürich sind auf der Website der Gesundheitsdirektion zh.ch/coronaimpfung zu finden.

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