COVID-19-Impfung: 50- bis 64-Jährige können Impftermin buchen - rund 54’000 Impftermine verfügbar

Neu können auch 50- bis 64-Jährige (Impfgruppen H, K und M) Impftermine buchen. In den ersten beiden Maiwochen sind in den Impfzentren rund 54’000 Termine verfügbar. Die Registrierung für die Impfung wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern des Kantons Zürichs empfohlen.

Neben Personen ab 65 Jahren (Impfgruppe C), Personen mit Vorerkrankungen mit höchstem Risiko (Impfgruppe B), Personen mit chronischen Krankheiten (Impfgruppen D und E), dem Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt (Impfgruppen F und G) sowie 16-17-Jährige mit Vorerkrankungen (Impfgruppe O) können ab sofort auch 50- bis 64-jährige Personen (Impfgruppen H, K und M) (Die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) hat mit Datum vom 16. April 2021 die Impfstrategie angepasst und empfiehlt, die Bevölkerung in altersabsteigenden Gruppen zu impfen. Der Kanton Zürich hält sich an diese Priorisierung und gibt die Impftermine für alle Personen unter 65 Jahren in altersabsteigender Reihenfolge frei. Sämtliche Informationen sind auch unter www.zh.ch/coronaimpfung aufgeführt.) einen Termin für die COVID-19-Impfung buchen. In den ersten zwei Maiwochen werden in den elf kantonalen Impfzentren entsprechend dem verfügbaren Impfstoff rund 54’000 Termine angeboten.

Weitere Termine werden freigeschaltet, sofern die Impfstofflieferungen zuverlässig eintreffen. Im Laufe des Monats Mai werden rund 150 Apotheken in das Impfprogramm integriert und auch die restlichen Impfgruppen für die Terminbuchung freigeschaltet.

Impfen von Risikopatienten in Arztpraxen vor Abschluss

Arztpraxen haben im Kanton Zürich bisher über 130'000 Impfungen verabreicht, was mehr als einem Drittel aller durchgeführten Impfungen entspricht. Arztpraxen, die gemeldet haben, dass sie noch über 30 ungeimpfte Personen ab 65 Jahren auf ihrer Warteliste haben, werden diese Woche eine weitere Impfstofflieferung erhalten, damit sie diese Personen impfen können.

Impfung nach bestätigter COVID-19 Erkrankung

Personen, die bereits eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben, wird von der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) empfohlen, die Impfung erst sechs Monate nach der Erkrankung durchzuführen. Ausgenommen davon sind besonders gefährdeten Personen, die bereits nach drei Monaten eine Impfung erhalten sollen.

Zudem wird neu empfohlen, Personen mit bestätigter COVID-19-Erkrankung nur noch eine Dosis mRNA-Impfstoff zu verabreichen. Hiervon ausgenommen sind immunsupprimierte besonders gefährdete Personen, welche weiterhin zwei Impfdosen erhalten sollen.

Personen, die bereits eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben, bringen zum ersten Impftermin die Laborbestätigung oder ein ärztliches Attest als Bestätigung mit. Wenn die Person die Erstimpfung schon erhalten hat und der Zweitimpftermin gebucht ist, soll dieser wahrgenommen werden. Dabei ist die Bestätigung der COVID-19-Erkrankung mitzubringen. Gegebenenfalls wird die Zweitimpfung nicht durchgeführt. In jedem Fall wird eine Impfbestätigung ausgehändigt.

Registration allen impfwilligen Personen empfohlen

Weiter wird allen impfwilligen Zürcherinnen und Zürchern empfohlen, sich auf der Anmeldeplattform, die unter dem Link www.zh.ch/coronaimpfung erreichbar ist, zu registrieren. Der Zeitpunkt der Registrierung spielt für den Impftermin keine Rolle. Wenn die jeweilige Impfgruppe freigegeben wird, können Termine für die erste und zweite Impfung gebucht werden. Die Gesundheitsdirektion wird die Zürcher Bevölkerung auf der Website, durch die Medien und über Alertswiss informieren, wenn eine neue Impfgruppe für die Terminbuchung freigeschaltet wird. Bei Freigabe einer Impfgruppe funktioniert die Terminvergabe nach dem Prinzip «First come, first served».

Personen, denen eine Online-Registrierung nicht möglich ist, können sich von Montag bis Sonntag, 07.00 bis 23.00 Uhr, an die Impfhotline wenden (Telefon 0848 33 66 11). Pro Senectute Kanton Zürich bietet zudem Personen über 60 Jahren, die sich nicht selber online anmelden oder die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen können, unter 058 451 51 50 Unterstützung bei der Registrierung an (täglich von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr).

Sechsstelliger Code als Impfticket

Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Impfwilligen einen sechsstelligen persönlichen Code bestehend aus Zahlen und Buchstaben. Diesen benötigen sie für alle weiteren Schritte des Impfprozesses, insbesondere muss er auch an die zwei Impftermine mitgebracht werden. Der Code ist zudem auch als QR-Code dargestellt. Ohne Vorweisen dieses sechsstelligen Codes respektive des QR-Codes ist keine Impfung möglich.

Für die Impfung im Impfzentrum müssen die Impfwilligen ausserdem ihren amtlichen Ausweis, ihre Krankenversicherungskarte und allfällige Zusatzunterlagen wie ein ärztliches Attest mitnehmen. Die persönlichen Angaben sowie der Wohnort werden beim Empfang überprüft.

Weitere Informationen zur Impfkampagne

Weitere Details zur Anmeldung, zu den Impfgruppen und zum Impfablauf sind unter www.zh.ch/coronaimpfung zu finden. Es wird empfohlen, sich vorgängig über die Impfung zu informieren. Informationen zum Impfstoff sowie Antworten auf Fragen zur Sicherheit, zu Nebenwirkungen und zu Kontraindikationen sind auf der Website des BAG Impfung Impfung - So schützen wir uns (bag-coronavirus.ch) zu finden. Bei medizinischen Fragen zur Impfung kann man sich auch an seine Hausärztin oder seinen Hausarzt sowie das Ärztefon (Telefonnummer 0800 33 66 55) wenden.

Alle Informationen rund um die COVID-19-Impfung im Kanton Zürich werden laufend unter www.zh.ch/coronaimpfung aktualisiert. Weitere Informationen zum Angebot von Pro Senectute Kanton Zürich finden Sie unter: https://pszh.ch/coronavirus/impfung-coronavirus/

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