Kantonales Programm fördert Grundkompetenzen von Erwachsenen

Der Kanton Zürich führt 2021 das Programm Grundkompetenzen ein. Damit werden Erwachsene gefördert, die Nachholbedarf im Lesen, Schreiben und Rechnen sowie beim Nutzen von Computer und Internet haben. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat einen Kredit von 14,8 Millionen Franken.

Rund 15 Prozent der Bevölkerung sind von mangelnden Grundkompetenzen betroffen. Im Kanton Zürich können rund 140 000 Erwachsene nicht ausreichend lesen, schreiben und rechnen oder neue Informations- und Kommunikationstechnologien einsetzen. Diese Menschen laufen Gefahr, aus dem Erwerbsprozess auszuscheiden. Eine gezielte Förderung befähigt sie zum (Wieder-)Einstieg in die Weiterbildung und für das Nachholen eines Sekundar- oder Berufsabschlusses. Damit können auch soziale Folgekosten gesenkt werden: Allein für Massnahmen zur Behebung von Leseschwäche belaufen sich die Kosten für den Kanton Zürich auf rund 224 Millionen Franken pro Jahr.

Der Kanton Zürich entwickelt gestützt auf das neue Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG) ein Programm Grundkompetenzen. Das Programm steuert die Förderung und Finanzierung von Massnahmen für Personen mit mangelnden Grundkompetenzen. Nach einer Prüfung durch den Bund startet die erste Phase am 1. Januar 2021 und dauert bis zum 31. Dezember 2024. Um die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung des Programms zu schaffen, passt der Kanton Zürich sein Regelwerk an und revidiert das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG BBG).

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat für das Programm Grundkompetenzen Zürich in den Jahren 2021 bis 2024 einen Kredit von 14,8 Millionen Franken.

Ansprechperson für Medien

Markus Zwyssig

Leiter Berufsfachschulen und Weiterbildung


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Donnerstag, 17. September 2020, von 11 bis 11.30 Uhr.