Neuerlass der Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den medizinischen Studiengängen der Universität Zürich

Die Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den medizinischen Studiengängen der Universität Zürich muss angepasst werden. Die neue Verordnung tritt am 15. Mai 2020 in Kraft.

Die Universität Zürich bietet gemeinsam mit den Universitäten St. Gallen und Luzern zwei Joint-Degree-Masterstudiengänge mit je 40 Studienplätze an. Im Herbstsemester 2020 werden die ersten Studierenden von der Universität Zürich in die Masterstudiengänge an der jeweiligen Universität übertreten. Die Erweiterung des Studienangebots bedingt, dass die Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den medizinischen Studiengängen der Universität Zürich überarbeitet wird.

Weitere Anpassungen sind unter anderem nötig beim Anmeldeverfahren, beim Eignungstest und dem anschliessenden Zuteilungsverfahren für das erste Studienjahr sowie bei der Zuteilung von Studienplätzen für höhere Studienjahre. Die neue Verordnung tritt am 15. Mai 2020 in Kraft.