Wiedereingliederung schafft Sicherheit
Medienmitteilung 22.01.2020
Das «Amt für Justizvollzug» (JuV) wird zu «Justizvollzug und Wiedereingliederung» (JuWe). Der neue Name betont die Bedeutung der Wiedereingliederung im Rahmen des Justizvollzugs. 99 Prozent aller im Kanton Inhaftierten kommen früher oder später wieder in Freiheit. Es ist im Interesse aller, dass diese Rückkehr gelingt und Rückfälle verhindert werden können.
Ab heute nennt sich das Amt für Justizvollzug «Justizvollzug und Wiedereingliederung». Der gesetzliche Auftrag des Justizvollzugs besteht einerseits im Vollzug der Strafe, andererseits in der Vorbereitung auf ein deliktfreies Leben in Freiheit. 99 Prozent der Straftäterinnen und Straftäter verbüssen eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe und werden früher oder später wieder entlassen. Es ist daher das Ziel des Justizvollzugs, diese Menschen optimal auf die bevorstehende Entlassung vorzubereiten. Diese Ambition soll auch im Namen unserer Vollzugsbehörde zum Ausdruck kommen – deshalb die neue Bezeichnung. Eine erfolgreiche Wiedereingliederung ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit. Sie ist im Interesse aller.
Der Zürcher Justizvollzug ist konsequent auf das Ziel ausgerichtet, Rückfälle zu vermeiden und soziale Integration zu fördern. Dabei arbeiten die Fachleute nach dem System des Risikoorientierten Sanktionenvollzugs und setzen, wo sinnvoll und angezeigt, auf eine deliktorientierte Therapie, ein Lernprogramm oder eine Beratung. Im Justizvollzug reicht das Ziel der Wiedereingliederung in alle Bereiche: Es betrifft das Erlangen und Fördern von sozialen Kompetenzen durch Arbeits-, Ausbildungs- und schulische Angebote genauso wie die Bewährungshilfe. «Justizvollzug und Wiedereingliederung» steht für jeden dieser Schritte.
Der grösste Teil der Anpassungen im Zusammenhang mit dem neuen Namen erfolgt elektronisch. Bestehende Drucksachen werden gemäss dem Prinzip der Nachhaltigkeit aufgebraucht und erst dann durch neue ersetzt. Zahlreiche Anpassungen können durch die Mitarbeitenden selbst vorgenommen werden. Auch wird es nicht nötig sein, Uniformen anzupassen, denn auf diesen ist lediglich das Kantonswappen aufgenäht. Die Gebäude von «Justizvollzug und Wiedereingliederung» sollen im Laufe des Jahres neu beschriftet werden. Insgesamt belaufen sich die Kosten für die Namensänderung auf schätzungsweise 180 000 Franken.