Kein Moratorium für die Einführung des Zürcher Lehrplans 21

Eine vom Kantonsrat vorläufig unterstützte Einzelinitiative fordert, dass den Schulen für die Einführung des Zürcher Lehrplans 21 mehr Zeit und Ressourcen gewährt werden. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Einzelinitiative als ungültig zu erklären.

Die Einzelinitiative von Katrin Meier verlangt, dass der Regierungsrat die Einführung des neuen Lehrplans stoppen soll. Der Lehrplan 21 sei zwar eine wichtige Errungenschaft für die Volksschule, heisst es in der Initiative, aber es stünden zu wenig finanzielle Mittel zur Verfügung und der Lehrplan sei auch inhaltlich noch nicht zur Umsetzung bereit.

Da die Einzelinitiative damit nicht die Änderung oder Aufhebung eines Gesetzes, sondern eine Verfügung des Regierungsrates verlangt, verstösst sie nach Ansicht des Regierungsrates gegen die Kantonsverfassung und ist als ungültig zu erklären. Zudem ist für die Inkraftsetzung des Lehrplans abschliessend der Bildungsrat zuständig. Ein rechtmässig erlassener Lehrplan kann nicht durch den Regierungsrat gestoppt werden.

Der Regierungsrat erkennt abgesehen von den formalen Gründen auch inhaltlich keinen Anlass, die Initiative zu unterstützen. Der Lehrplan kann – wie dies der Bildungsrat am 13. März 2017 beschlossen hat – auf Beginn des Schuljahres 2018/19 eingeführt werden.  

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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