Neuorganisation des Notfalldienstes mit einem tragfähigen und tragbaren Modell
Medienmitteilung 20.07.2017
Ärzteschaft, Gemeinden und Kanton stellen gemeinsam sicher, dass die Zürcherinnen und Zürcher weiterhin auf die richtige medizinische Hilfe zählen können ‒ auch ausserhalb von Praxisöffnungszeiten und überall im Kanton gleichermassen: Ab 2018 ist eine unter ärztlicher Leitung stehende Triagestelle rund um die Uhr über eine kantonsweit einheitliche Telefonnummer erreichbar. Die Gesundheitsdirektion hat dazu, in Absprache mit dem Gemeindepräsidentenverband, den Leistungsauftrag der kantonalen Ärztegesellschaft erteilt. Der Regierungsrat hat die Vereinbarung genehmigt; für die nötigen gesetzlichen Anpassungen beantragt er dem Kantonsrat eine Änderung des Gesundheitsgesetzes.
Das Fieberthermometer klettert immer höher, die Bauchschmerzen werden stärker ‒ und das mitten in der Nacht oder am Sonntagmorgen. In solchen Situationen sind die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons auf eine auch ausserhalb von Praxisöffnungszeiten und in allen Gemeinden gleichermassen erreich- und verfügbare ambulante Versorgung angewiesen. Die traditionelle und über lange Zeit bewährte ärztliche Notfalldienstorganisation ist jedoch zunehmend in Frage gestellt: So stehen auf der einen Seite viele Hausärzte vor der Pensionierung, und jüngere Medizinerinnen und Mediziner lassen sich vermehrt anstellen oder arbeiten Teilzeit. Auf der anderen Seite verfügen immer weniger Patientinnen und Patienten über einen eigenen Hausarzt, dessen Dienste sie uneingeschränkt beanspruchen können. Stattdessen wird oft direkt der teure Spitalnotfall aufgesucht. Dies ist in allen Fällen, die nicht lebensbedrohlich sind, nicht nur die falsche Anlaufstelle, es belastet das Gesundheitssystem und die Krankenkassenprämien auch mit unnötigen Kosten.
Umsetzung ab 1. Januar 2018 möglich
Um die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung ‒ auch ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit des Arztes, Zahnarztes oder Apothekers und auch für diejenigen, die über keine direkte medizinische Ansprechperson (mehr) verfügen ‒ weiterhin sicherzustellen, haben die Ärztegesellschaft des Kantons Zürich (AGZ), der Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich (GPV) und die Gesundheitsdirektion Ende letzten Jahres gemeinsam die Eckwerte für ein künftiges Modell festgelegt. In der Zwischenzeit sind diese konkretisiert worden, so dass die Umsetzung ab 1. Januar 2018 möglich wird. Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger, AGZ-Präsident Josef Widler und GPV-Präsident Jörg Kündig zeigen sich übereinstimmend erfreut und betonen, dass alle Beteiligten in einer anspruchsvollen Situation eine tragfähige und tragbare Lösung entwickelt haben.
Als Drehscheibe dient dabei eine zentrale Triagestelle unter ärztlicher Leitung, die das gesamte Kantonsgebiet abdeckt; angeschlossen sind auch die Organisationen der Zahnärzte und Apotheker. Kantonsweit wird die Stelle über eine einheitliche Telefonnummer erreichbar sein. In Zukunft werden hier rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, alle Anrufe aus der Bevölkerung entgegengenommen und kompetent an die Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und Apothekerinnen und Apotheker, die Notfalldienst leisten, vermittelt; im Bedarfsfall auch an andere geeignete Leistungserbringer wie Spitäler, Spitex oder an den Rettungsdienst, oder es wird empfohlen, auf die sofortige Inanspruchnahme einer medizinischen Fachperson zu verzichten.
Vom Rettungsdienst mit der Notrufnummer 144 ist die neue «Notfallnummer» denn auch zu unterscheiden. Die beiden Organisationen decken zwei verschiedene Bereiche ab: Der Rettungsdienst kommt dann zum Einsatz, wenn eine lebensbedrohliche Situation vorliegt und ein sofortiger Transport ins Spital nötig ist. Die neue ärztliche Triagestelle ist dagegen für jene dringenden Fälle gedacht, wenn zum Beispiel der eigene Hausarzt bereits Feierabend hat oder, wenn man auf keine medizinische Vertrauensperson zurückgreifen kann.
Mit mindestens 250'000 Anrufen im Jahr ist zu Beginn zu rechnen
Zur Führung der Triagestelle hat die Gesundheitsdirektion der AGZ einen Leistungsauftrag erteilt. Dies erfolgte in Absprache mit dem GPV. Der Regierungsrat hat die Leistungsvereinbarung genehmigt. Sie gilt ab dem 1. Januar 2018 und ist vorerst auf fünf Jahre befristet. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist zu Beginn von rund 250'000 Anrufen im Jahr auszugehen. Dazu sind bei einem 24-Stunden-Betrieb mindestens 6 Ärztinnen und Ärzte und rund 30 medizinische Praxisassistentinnen und -assistenten nötig.
Die Betriebskosten übernehmen der Kanton und die Gemeinden je zur Hälfte; sie sind abhängig von der Anzahl Anrufe. Bei 250'000 Anrufen im Jahr macht dies insgesamt 7,3 Millionen Franken. Auf die Gemeinden und den Kanton entfallen demnach je 2.40 Franken pro Einwohnerin und Einwohner. Damit die Triagestelle ihren Betrieb aufnehmen kann, sind Aufbauarbeiten nötig; die damit verbundenen einmaligen Kosten trägt der Kanton allein.
Für die Finanzierung der Betriebskosten durch die öffentliche Hand (Kostenschlüssel Kanton/Gemeinden) ist eine rechtliche Verankerung erforderlich. Die entsprechende Vorlage zur Änderung des Gesundheitsgesetzes hat der Regierungsrat zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Darin wird auch die Ersatzabgabe geregelt.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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