Polizeibeamter der Kantonspolizei Zürich verhaftet

Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich hat am 7. April 2017 gestützt auf Hinweise aus einem deutschen Strafverfahren einen Polizeibeamten der Kantonspolizei Zürich wegen Verdachts auf Amtsdelikte verhaftet und ein Verfahren unter anderem wegen Amtsgeheimnisverletzung eröffnet. Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.

Im Zusammenhang mit einem in Deutschland geführten Strafverfahren informierten die deutschen Behörden die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich über einen möglichen Bezug zu einem Polizeibeamten der Kantonspolizei Zürich. Die Staatsanwaltschaft II hat deshalb nach Erteilung der Ermächtigung zur Eröffnung einer Strafuntersuchung durch das Obergericht gegen diesen ein Strafverfahren wegen verschiedener Amtsdelikte, namentlich wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses, eröffnet. Der Beschuldigte ist am 7. April 2017 verhaftet und der Staatsanwaltschaft zugeführt worden. Er bestreitet die Vorwürfe. Das Zwangsmassnahmengericht Zürich hat gestützt auf den Antrag der Staatsanwaltschaft am 10. April 2017 Untersuchungshaft angeordnet.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Aus Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen werden keine weiteren Auskünfte erteilt.

Medienbeauftragte der Oberstaatsanwaltschaft
lic.iur. Corinne Bouvard

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.

Für diese Meldung zuständig: