Erhöhung Lektionenzahl für Mittelschullehrpersonen Abweisung der Beschwerde

Die Erhöhung der Lektionenzahl für Mittelschullehrpersonen in den Fächern Deutsch und Moderne Fremdsprachen verstösst nicht gegen übergeordnetes Recht.

Der Regierungsrat hat mit einer Verordnungsänderung unter anderem die Pflichtlektionenzahl für Mittelschullehrpersonen in den Fächern Deutsch und Moderne Fremdsprachen von 22 auf 23 Wochenlektionen für ein Vollpensum erhöht. Damit erfolgte eine Anpassung an die Pflichtlektionenzahl für die meisten übrigen Fächer, in welchen schon bisher 23 Wochenlektionen für ein Vollpensum geleistet werden mussten.

Das Verwaltungsgericht hat eine gegen diese Verordnungsänderung erhobene Beschwerde eines Personalverbands sowie dreier Mittelschullehrpersonen abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist. Es kommt zum Schluss, dass die Erhöhung der Lektionenzahl nicht gegen das Rechtsgleichheitsgebot verstösst.

Weiter hat der Regierungsrat die Bestimmungen zum Stundenkonto geändert. Dabei handelt es sich um eine Art Kontokorrent, dem ausgefallene Lektionen belastet und zusätzlich gehaltene Lektionen gutgeschrieben werden. Das Verwaltungsgericht sieht weder in der Zuständigkeit der Schulleitung für die Anordnung solcher Belastungen und Gutschriften noch in der Regelung, dass wegen des dreiwöchigen Hauswirtschaftskurses ausgefallene Lektionen zwingend dem Stundenkonto zu belasten sind, eine Verletzung übergeordneten Rechts.

Das anonymisierte Urteil ist ab dem 10. März 2017 um 12 Uhr in der Entscheiddatenbank des Verwaltungsgerichts (www.vgrzh.ch) unter der Verfahrensnummer AN.2016.00003 zu finden.

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