Regierungsrat nimmt Stellung zum angepassten SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich
Medienmitteilung 14.02.2017
Der Regierungsrat hat seine Stellungnahme zur Anpassung des SIL-Objektblatts für den Flughafen Zürich verabschiedet. Er anerkennt, dass verschiedene vorgeschlagene Massnahmen einen positiven Beitrag zur Erhöhung der Sicherheitsmarge des Flugbetriebs und gleichzeitig zur Verbesserung der Pünktlichkeit leisten. Allerdings führen insbesondere Südstarts über dicht besiedeltes Gebiet zu einer deutlich grösseren Zahl von Fluglärmbetroffenen. Der Regierungsrat fordert deshalb verschiedene Massnahmen, damit die zusätzliche Fluglärmbelastung für die Bevölkerung so gering wie möglich gehalten werden kann. Die im Zuge der Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen gewonnene Stabilität des Flugbetriebs muss zur besseren Einhaltung der im kantonalen Flughafengesetz verankerten siebenstündigen Nachtflugsperre führen.
Mit dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) werden die Rahmenbedingungen für die langfristige Entwicklung des Flughafens Zürich festgelegt. Nach der Festlegung des SIL-Objektblatts im Jahr 2013 und einer ersten Anpassung 2015 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Ende September 2016 eine erneute Anpassung des SIL-Objektblatts für den Flughafen Zürich in Anhörung gegeben. Damit soll basierend auf dem 2012 verfassten Bericht zur Sicherheitsüberprüfung die Sicherheit am wichtigsten Schweizer Landesflughafen weiter erhöht und die raumplanerischen Leitplanken für den künftigen Flugbetrieb festgelegt werden. Wesentliche Elemente sind der Betrieb auf verlängerten Pisten 28 und 32 sowie Südabflüge geradeaus bei Bise und bei Nebel. Nach der Durchführung der entsprechenden kantonsinternen Konsultationen und der Auswertung der Stellungnahmen von Gemeinden und Interessensgruppen hat der Regierungsrat nun seine Stellungnahme abgegeben.
Flughafen Zürich muss sicher betrieben werden
Für den Regierungsrat steht ausser Frage, dass der Flughafen Zürich sicher betrieben werden muss. Ein Grossteil der dargelegten Massnahmen im SIL-Objektblatt leistet einen positiven Beitrag zur Erhöhung der Sicherheitsmarge des Flugbetriebs und gleichzeitig zur Verbesserung der Pünktlichkeit. Der Einführung diverser neuer Abflugrouten sowie der Option von Pistenverlängerungen ist daher auf Stufe SIL-Objektblatt zuzustimmen. Im Falle von Pistenverlängerungen verweist der Regierungsrat auf die demokratische Entscheidungsfindung gemäss dem kantonalen Flughafengesetz.
In Anbetracht der negativen Auswirkungen von Südstarts geradeaus über den dicht besiedelten Süden des Flughafens ist jedoch alles zu unternehmen, um die zusätzliche Belastung so gering wie möglich zu halten. In seiner Stellungnahme zum SIL-Objektblatt fordert der Regierungsrat unter anderem die folgenden Präzisierungen und Anpassungen:
- Klare Kriterien zum Einsatz des Bisenkonzepts: Das Bisenkonzept darf zum Schutz der Bevölkerung nur zur Anwendung gelangen, wenn tatsächlich eine Bisenlage vorherrscht. Der Regierungsrat verlangt vom Bund, dass das neue Bisenkonzept auf präzis definierte, messbare und nachvollziehbare Wettersituationen beschränkt bleibt. Im Rahmen eines jährlichen Monitorings ist auszuweisen, wie oft das Bisenkonzept tatsächlich eingesetzt wurde.
- Verspätungsabbau und Einhaltung der Nachtflugsperre: Die vom Bund vorgeschlagenen Massnahmen zur sichereren Abwicklung des Bisenkonzepts verringern die Komplexität des Flugbetriebs und haben dadurch auch betriebliche Vorteile. Dies ist konsequent dafür zu nutzen, den Betrieb zu stabilisieren und die Verspätungssituation soweit zu verbessern, dass die siebenstündige Nachtflugsperre gewährleistet werden kann.
- Keine Südstarts bei Nebel: Im Gegensatz zu den Südstarts geradeaus bei Bise ist die Notwendigkeit, die Starts nach Süden geradeaus aus Sicherheitsgründen auch bei Nebellagen einzusetzen weder ausreichend begründet noch nachvollziehbar. Bei dieser Wetterlage ist die Problematik der gefährlichen Kreuzungspunkte weit weniger ausgeprägt.
- Fragwürdige Priorisierung der Luftwaffe: Dass bei der Gestaltung der Flugrouten über einem der dichtest besiedelten Gebiete der Schweiz einseitig die Interessen der Luftwaffe berücksichtigt und die Bevölkerung in diesen Gebieten einer erheblichen Mehrbelastung ausgesetzt werden soll, kann aus Sicht des Regierungsrates nicht hingenommen werden. Die Interessen der Bevölkerung der Stadt Zürich dürfen nicht der Freihaltung des Kontrollraumes Emmen untergeordnet werden. Die entsprechenden Flugrouten sind zu überprüfen und entsprechend anzupassen.
- Keine Südstarts zur Kapazitätssteigerung: Südstarts geradeaus zur Kapazitätssteigerung in den Hauptverkehrszeiten (z.B. tägliche Südstarts zwischen 10 und 14 Uhr) sind im SIL-Objektblatt grundsätzlich und in aller Klarheit auszuschliessen. Die dem aktuellen Verfahren zugrundeliegenden Dokumente zeigen zudem mit grosser Deutlichkeit, dass mit einer solchen Massnahme keine Verbesserung der Sicherheit verbunden wäre und dass der mögliche Kapazitätszuwachs verhältnismässig bescheiden wäre.
Regierungsrat erwartet griffige Massnahmen zur Einhaltung der Nachtflugsperre
Die siebenstündige Nachtflugsperre ist für den Regierungsrat und die Bevölkerung im Kanton Zürich von zentraler Bedeutung. Gemäss Flughafengesetz wirkt der Staat darauf hin, dass eine Nachtflugsperre von sieben Stunden eingehalten wird. Diese umfasst auch die Zeit zwischen 23.00 bis 23.30 Uhr. Auch wenn der Verspätungsabbau in dieser halben Stunde ohne formelle Ausnahmebewilligung erfolgen kann, muss alles unternommen werden, damit diese halbe Stunde frei von Flugbewegungen bleibt. Die Planung und Vergabe von Start- und Landerechten für die erste Nachtstunde hat sich danach auszurichten, dass der Verkehr im Regelfall vor 23.00 Uhr bewältigt werden kann. Das Erreichen dieses Ziels wird auch dadurch unterstützt, dass die im vorliegenden Objektblatt-Entwurf vorgeschlagenen Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit mehrheitlich auch die Komplexität des Flugbetriebs verringern und dadurch betriebliche Vorteile bringen. Diese Chancen sind konsequent auch zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor allem während der Nachtzeit zu nutzen.
Nächste Schritte
Sobald der Bundesrat das SIL-Objektblatt beschlossen hat, wird der Regierungsrat dem Kantonsrat die notwendigen Anpassungen des kantonalen Richtplans unterbreiten.
Weitere Informationen
Der Bericht «Zürcher Fluglärm-Index, Zusatzauswertungen zum SIL2, Dezember 2016» mit den Auswirkungen der vom Bund am 26. September 2016 vorgeschlagenen SIL-Anpassungen auf den Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) kann abgerufen werden unter:
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.