Der Statthalter von Dietikon tritt sein Amt nicht wieder an
Medienmitteilung 02.12.2015
Als Folge von Hinweisen der kantonalen Ombudsstelle und eines eingeleiteten Strafverfahrens hat die Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern den Statthalter des Bezirks Dietikon am 17. September 2015 vorläufig im Amt eingestellt. Unterdessen liegt ein Bericht vor, der die Amtsführung im Statthalteramt beleuchtet. Die Direktion der Justiz und des Innern hat gestützt darauf entschieden, den Statthalter nicht mehr ins Amt einzusetzen.
Die Direktion der Justiz und des Innern ist das Aufsichtsorgan über die Statthalterämter. In dieser Funktion hat die Direktion im September gestützt auf Hinweise der Ombudsstelle die Amtsführung im Statthalteramt Dietikon in einem Bericht prüfen lassen. Dieser Bericht liegt unterdessen vor. Aufgrund der Ergebnisse hat sich die Direktion entschieden, den Statthalter nicht mehr ins Amt einzusetzen. Laut dem Bericht hat sich der Amtsinhaber mehrere Pflichtverletzungen zu Schulden kommen lassen.
Das Strafverfahren läuft noch. Die Nichtwiedereinsetzung ins Amt erfolgt unabhängig vom noch laufenden Strafverfahren aufgrund personalrechtlicher Überlegungen.
Damit wird im Bezirk Dietikon eine Ersatzwahl notwendig. Bis zur Amtseinsetzung eines neuen Statthalters führt der stellvertretende Statthalter Stephen Bosshard die Geschäfte des Statthalteramtes. Im Bezirksrat, den der Statthalter von Amtes wegen präsidiert, übernimmt Vizepräsident Hansjürg Frei interimistisch die Amtsführung.
(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)
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