Ergebnisse der Ständeratswahlen sind rechtskräftig

Der Regierungsrat hat heute die Rechtskraft der Ergebnisse der beiden Wahlgänge der Erneuerungswahl der zürcherischen Mitglieder des Ständerates für die Amtsdauer 2015–2019 festgestellt. Die neugewählten Ständeräte Daniel Jositsch und Ruedi Noser können ihr Amt somit vor den Bundesratswahlen antreten. Gleiches gilt für die beiden in den Nationalrat nachrückenden Mitglieder Angelo Barrile und Hans-Ulrich Bigler.

In seiner Funktion als wahlleitende Behörde hat der Regierungsrat heute die Rechtskraft der Ergebnisse des ersten und zweiten Wahlgangs der Ständeratswahlen vom 18. Oktober 2015 bzw. 22. November 2015 festgestellt. Gegen die abgewiesene Einsprache zum ersten Wahlgang der Ständeratswahlen wurde keine Beschwerde ans Bundesgericht eingereicht und zum zweiten Wahlgang ist innert der Frist keine Einsprache beim Regierungsrat eingegangen. Somit sind die Voraussetzungen für die Feststellung der Rechtskraft erfüllt und Daniel Jositsch und Ruedi Noser können ihr Amt als Ständeräte morgen, Dienstag 8. Dezember 2015, antreten.

Der Regierungsrat hat für die beiden im Nationalrat frei werdenden Sitze die Ersatzwahlen vorgenommen. Als Nationalrat gewählt erklärt wurden von der Liste 02 Sozialdemokratische Partei (SP) Angelo Barrile, Jahrgang 1976, Hausarzt aus Zürich und von der Liste 03 FDP.Die Liberalen Hans-Ulrich Bigler, Jahrgang 1958, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands aus Affoltern am Albis. Die beiden neugewählten Nationalräte können ihr Amt ebenfalls morgen, Dienstag 8. Dezember 2015, antreten.

Mit Blick auf kommende Wahlen wird in der geplanten Revision des Gesetzes über die politischen Rechte geprüft, wie bezüglich des Amtsantritts neu gewählter Mitglieder des Ständerates mehr zeitliche Sicherheit geschaffen werden kann.  

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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