Baudirektion setzt Gestaltungsplan für Kantonsspital Winterthur fest
Medienmitteilung 27.11.2015
Die bauliche Infrastruktur des Kantonsspitals Winterthur (KSW) muss er-neuert werden. Nachdem der dafür erforderliche kantonale Gestaltungsplan öffentlich auflag, hat ihn die Baudirektion aufgrund der Einwendungen überarbeitet und nun festgesetzt.
Die bauliche Infrastruktur des Kantonsspitals Winterthur hat mit der Entwicklung der Patientenzahlen und der erbrachten Leistungen nicht Schritt gehalten. Um weiterhin einen effizienten Spitalbetrieb gewährleisten zu können, müssen die Raumknappheit beseitigt und die notwendigen Sanierungen umgesetzt werden. Handlungsbedarf besteht insbesondere im Zusammenhang mit dem Hochhaus, das nach über 45 Betriebsjahren zahlreiche betriebliche und bauliche Mängel aufweist. Für dessen Ersatz hat der Kantonsrat einen Kredit von knapp 349 Millionen Franken bewilligt.
Mit dem kantonalen Gestaltungsplan «Kantonsspital Winterthur» wird grundeigentümerverbindliches Planungsrecht für den Um- und Neubau geschaffen. Nebst Angaben zur Bebauung beinhaltet er auch Aussagen zum Freiraum, zur Erschliessung, zur Parkierung sowie zu Umwelt sowie zu Ver- und Entsorgung. Die Unterlagen lagen vom 17. Juli bis 14. September 2015 öffentlich auf. Während dieser Frist konnte sich jedermann zum Entwurf äussern. Insgesamt gingen 32 Anträge ein, welche sich hauptsächlich auf zusätzliche Anschlusspunkte für Fuss- und Velowege sowie die Themen Ausweichverkehr, Mobilitätskonzept und Parkierung bezogen.
Die Baudirektion hat den Gestaltungsplan aufgrund der Einwendungen überarbeitet und nun festgesetzt. Zusammen mit dem Bericht zu den Einwendungen liegt er ab dem 27. November 2016 während 30 Tagen öffentlich auf. Vorbehältlich allfälliger Rechtsmittel tritt er Anfang Januar 2016 in Kraft. Ein rechtskräftiger Gestaltungsplan ist Voraussetzung, damit die Stadt Winterthur die Baubewilligung für den Ersatzneubau des Hochhauses erteilen kann.
(Medienmitteilung der Baudirektion)
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