Schutzverordnung Bachtel – Allmen: Überarbeitung ist abgeschlossen

Die Baudirektion hat im Austausch mit den betroffenen Gemeinden, der Region Zürcher Oberland und verschiedenen Interessenvertretern die Überarbeitung der Schutzverordnung Bachtel – Allmen (SVO Bachtel) abgeschlossen. Die SVO Bachtel hat zum Ziel, die wertvolle Kulturlandschaft rund um den Bachtel und den Allmen zu schützen, die bestehenden wertvollen Ried- und Magerwiesen zu sichern und Veranstaltungen wie das Bachtelkino oder Sportanlässe weiterhin zu ermöglichen. Die Umsetzung wird durch eine breit abgestützte Arbeitsgruppe unter externer Leitung begleitet.

Der Bachtel – Allmen ist eines von 25 Landschaftsschutzgebieten, die im kantonalen Richtplan enthalten sind. Mit der Festsetzung des Richtplans am 18. März 2014 erneuerte der Kantonsrat den Auftrag an die Verwaltung, die aus dem Jahr 1967 stammende Bachtel-Schutzverordnung zu überarbeiten. Damit will der Kanton Zürich die besonders wertvolle, durch landwirtschaftliche Nutzung geprägte Kulturlandschaft Bachtel – Allmen für künftige Generationen bewahren.

Die Baudirektion hat die Überarbeitung der Schutzverordnung nun abgeschlossen. Im intensiven Austausch mit den betroffenen Gemeinden, der Region Zürcher Oberland, der Land- und Forstwirtschaft, Vertretern der Grundeigentümer sowie dem Naturschutz haben sich die Beteiligten auf eine gemeinsame Lösung geeinigt, welche die Anliegen der Direktbetroffenen aufnimmt und mit den Zielen der Raumplanungsinstrumente und der regionalen Konzepte abgestimmt ist. Die revidierte SVO Bachtel soll im 1. Quartal 2015 durch die Baudirektion festgesetzt werden.

Bewährte Veranstaltungen und Einrichtungen wie die Langlauflopie, Sportanlässe (z.B. Bachtelschwinget) oder das Bachtelkino sind weiterhin möglich. Im Naturschutz werden nur die bestehenden wertvollen Ried- und Magerwiesen zwingend in die Schutzverordnung aufgenommen. Daneben konnten Bewirtschafter und Eigentümer frei entscheiden, ob auch zusätzliche Aufwertungsflächen mit der Schutzverordnung geschützt werden. Aus Sicht Landschaftschutz soll die Eigenart des Bachtel-Allmen-Gebietes mit der prägenden Streusiedlungsstruktur erhalten bleiben und aufgewertet werden. Ausserhalb der Siedlungsbereiche wird die Landschaft vor neuen Bauten und Anlagen möglichst geschützt.

Für die Umsetzung der SVO wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt

Für die Umsetzung der SVO Bachtel setzt der Kanton Zürich eine Arbeitsgruppe ein. Diese ist vorerst aus Vertretern des Kantons, der Gemeinden, der Region Zürcher Oberland, der Naturschutzverbände und des landwirtschaftlichen Bezirksvereins Hinwil zusammengesetzt. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, die teils unterschiedlichen Interessen zu koordinieren, das Verständnis für den Schutz von Landschaft und Natur zu fördern, die Nutzungskonflikte zu verringern und die naturverträgliche Nutzung der Erholungsräume zu fördern. Geleitet wird sie von Werner Honegger, ehemaliger Gemeindepräsident von Bubikon und ehemaliger Kantonsrat.

(Medienmitteilung der Baudirektion)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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