Regierungsrat unterstützt Soforthilfefonds für Betroffene früherer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen
Medienmitteilung 10.04.2014
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, 876›000 Franken zu bewilligen für den Soforthilfefonds für Betroffene fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981. Finanziert werden soll der Beitrag aus dem Lotteriefonds.
Bis in die 1980er Jahre existierte in der Schweiz die Praxis von so genannten «fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen». Verwaltungsbehörden konnten einschneidende Massnahmen wie administrative Versorgungen, Eingriffe in die Reproduktionsrechte, Zwangsadoptionen sowie Fremdplatzierungen anordnen. Die Betroffenen verfügten in vielen Fällen über keine Rechtsmittel, um sich gegen diese Massnahmen zu wehren. Betroffen von diesen Behördenmassnahmen waren Menschen, die den damaligen gesellschaftlichen und moralischen Wertvorstellungen nicht entsprachen.
Die politische Aufarbeitung dieses Kapitels der Schweizer Geschichte ist zurzeit im Gange. Bereits in seiner Vernehmlassung zum Vorentwurf für ein «Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen» hat der Regierungsrat es begrüsst, wenn die Schweiz die Betroffenen rehabilitiert (vgl. RRB Nr. 171/2013 vom 20.Februar 2013).
Am 11. April 2013 fand ein nationaler Gedenkanlass zum Thema statt. Bundesrätin Sommaruga kündigte die Einrichtung eines runden Tisches an. Die meisten Kantone – so auch der Kanton Zürich – errichteten oder bezeichneten auf Empfehlung der Konferenz der Sozialdirektoren Anlaufstellen für die Betroffenen.
Seither haben vier Runde Tische stattgefunden von Betroffenen, Behörden (Bund, Kantone und Gemeinden), Kirchen und dem Bauernverband. Der zweite Runde Tisch vom 25. Oktober 2013 empfahl die Einrichtung eines Härtefall- und Solidaritätsfonds für die Unterstützung Betroffener, die als Folge einer früheren Zwangsmassnahme noch heute in einer schwierigen Situation leben. Da dafür in einem mehrjährigen Prozess erst eine Gesetzesgrundlage geschaffen werden muss, regte der Runde Tisch als Überbrückungshilfe die Schaffung eines Soforthilfefonds an. Gemäss einem Beschluss der Konferenz der Sozialdirektoren sollen die Kantone diesen Fonds mitfinanzieren mit fünf Millionen Franken aus den kantonalen Lotteriefonds.
Mit der Errichtung des Soforthilfefonds können die Kantone einen schnellen und unbürokratischen Beitrag leisten. Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat deshalb, 876›000 Franken aus dem kantonalen Lotteriefonds als Zürcher Anteil in den Soforthilfefonds der Konferenz der Sozialdirektoren einzustellen.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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