Jugendheim- und Familienunterstützungsgesetz geht in die Vernehmlassung
Medienmitteilung 04.04.2014
Der Regierungsrat hat die Bildungsdirektion ermächtigt, eine Vernehmlassung zu einem Jugendheim- und Familienunterstützungsgesetz durchzuführen. Damit wird das bisherige Jugendheimgesetz von 1962 abgelöst. Es stehen zwei Finanzierungsmodelle zur Diskussion.
Das geltende kantonale Jugendheimgesetz stammt aus dem Jahr 1962 und entspricht in vielfacher Hinsicht nicht mehr den Bedürfnissen einer modernen Kinder- und Jugendhilfe. Es soll deshalb durch ein neues Gesetz abgelöst werden, in dem die Grundsätze für die Planung, Versorgung und Finanzierung festgelegt werden.
Kern des neuen Jugendheim- und Familienunterstützungsgesetzes ist die bedarfsgerechte Unterstützung von Familien auf der Basis eines umfassenden Versorgungskonzeptes. Die Aufgabe des Kantons besteht hauptsächlich darin, gestützt auf das Versorgungskonzept Leistungsvereinbarungen mit den Trägerschaften von Heimen und anderen Einrichtungen der Familien- und Jugendhilfe abzuschliessen. Gleichzeitig macht er Vorgaben hinsichtlich Qualität und Wirtschaftlichkeit des Angebots.
Gesamtkosten- oder Tax-Modell
Für die Finanzierung des Leistungsbezugs stellt der Regierungsrat zwei Varianten zur Diskussion: Beim Gesamtkosten-Modell finanziert der Kanton zunächst den gesamten Leistungsbezug, und die Gemeinden beteiligen sich anschliessend im Verhältnis zu ihrem Anteil an der unter 20-jährigen Bevölkerung an den Kosten (Gesamtkostenmodell). Als Alternative schlägt der Regierungsrat das Tax-Modell vor. Dabei finanziert die betroffene Gemeinde die im Einzelfall erbrachte Leistung auf der Basis der vom Anbieter erhobenen Taxe, wobei der Kanton die Möglichkeit erhalten soll, Höchsttaxen festzulegen und die Preisgestaltung zu beeinflussen. Sowohl das Gesamtkosten-Modell wie auch das Tax-Modell schaffen Klarheit bei der Finanzierungszuständigkeit. Beide sehen zudem eine gleiche anteilsmässige Verteilung der Kosten zwischen dem Kanton und den Gemeinden vor.
Die Vernehmlassung dauert bis Mitte Juli 2014.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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