Amt für Verkehr übernimmt neu die Fachstelle für Fuss- und Wanderwege
Medienmitteilung 14.04.2014
Die Fachstelle für Fuss- und Wanderwege ist hauptverantwortlich für den Vollzug des Bundesgesetzes über Fuss- und Wanderwege im Kanton Zürich. Für die bisher vom Amt für Raumentwicklung der Baudirektion wahrgenommene Aufgabe ist neu das Amt für Verkehr der Volkswirtschaftsdirektion zuständig. Im Auftrag des Kantons erbringt der Verein Zürcher Wanderwege auch inskünftig wichtige Aufgaben zugunsten der Wanderwege.
Das Fuss- und Wanderwegnetz des Kantons Zürich hat eine Länge von 2750 Kilometern. Es erschliesst Siedlungsgebiete bzw. Erholungsräume und bildet damit einen wichtigen Bestandteil des gesamten Verkehrsnetzes. Der Verein Zürcher Wanderwege sorgt im Auftrag des Kantons Zürich dafür, dass die Wege signalisiert und markiert sind. Zudem meldet er Schäden und erfasst seit 2002 das gesamte Wegnetz digital. Dabei erhebt der Verein unter anderem Wegweiserstandorte, Kunstbauten sowie Kulturwege und erstellt Längenprofile sowie Wanderzeitberechnungen.
Die bewährte langjährige Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Zürich und dem Verein Zürcher Wanderwege wird für die Jahre 2014 bis 2018 verlängert. Dafür bewilligt der Regierungsrat eine Ausgabe von rund 2,7 Millionen Franken. Gleichzeitig hat er den Beschluss gefasst, die Aufgaben der bestehenden Fachstelle neu dem Amt für Verkehr der Volkswirtschaftsdirektion zu übertragen. Das Amt für Verkehr ist zuständig für die Planung der gesamten Zürcher Verkehrsinfrastruktur, also auch für die Infrastruktur für den Fussverkehr. Die Fachstelle stellt den Kontakt zwischen dem Verein Zürcher Wanderwege und den verschiedenen kantonalen Stellen sicher. Urs Günter, Entwicklungsingenieur Ost, wurde an der Generalversammlung des Vereins vom 5. April neu als Vertreter des Amts für Verkehr in den Vorstand gewählt. Die Fachstellenleitung übernimmt Stefan Walder, Projektleiter im Amt für Verkehr. Die Aufgaben der Fachstelle können so dank der Zusammenarbeit mit dem Verein Zürcher Wanderwege mit einem verhältnismässig geringen Aufwand ohne Stellenausbau erbracht werden.
Weiter Informationen finden Sie unter www.afv.zh.ch/wanderwege.
Der Regierungsratsbeschluss Nr. 281/2014 ist unter www.rrb.zh.ch verfügbar.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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