Entwurf des Entwicklungskonzepts Glattraum Rümlang / Oberglatt liegt vor
Medienmitteilung 17.04.2014
Der Kanton Zürich erarbeitet derzeit ein gesamtheitliches Entwicklungskonzept für den Glattabschnitt in den Gemeinden Rümlang und Oberglatt. Mit der Präsentation des Entwurfs steht das Projekt kurz vor dem Abschluss. Ziel des Entwicklungskonzepts ist, die verschiedenen Nutzungs- und Schutzinteressen im Glattraum entlang des Flughafens aufeinander abzustimmen. Die involvierten Institutionen und Interessengruppen werden sich in den nächsten Wochen zum Entwurf äussern können.
Seit dem 24. November 2009 besteht im kantonalen Richtplan ein Eintrag, der die Aufwertung des Glattabschnitts in den beiden Gemeinden Rümlang und Oberglatt zu einem Fliessgewässer mit hohem Natur-, Erholungs- und Landschaftswert vorgibt. In der am 18. März 2014 vom Kantonsrat genehmigten Gesamtüberprüfung des Richtplans ist der entsprechende Abschnitt zusätzlich als ein zu revitalisierendes Gewässer bezeichnet.
Die Nutzungs- und Schutzansprüche in diesem intensiv genutzten und dicht besiedelten Gebiet unter einen Hut zu bringen, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Zu berücksichtigen sind insbesondere die dem Kanton obliegende Revitalisierung der Glatt, die Kulturlandsicherung, die Gewährleistung des Hochwasserschutzes und die Sicherung ökologischer Ersatzflächen im Zusammenhang mit dem Flughafen Zürich. Das Entwicklungskonzept beinhaltet ein langfristig angelegtes Massnahmen-Paket, das schrittweise in den nächsten Jahrzehnten unter Beachtung der Bedürfnisse der Landwirtschaft und der Infrastrukturentwicklung umgesetzt werden soll.
Am 24. März 2014 hat der Kantonsrat entschieden, die Pistenverlängerung und die entsprechenden Koordinationshinweise aus der Richtplankarte zu streichen. Damit besteht ein Widerspruch zwischen dem kantonalen Richtplan und dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt SIL des Bundes. Der Bund wird daher ein Differenzbereinigungsverfahren durchführen, um diese Widersprüche einer Lösung zuzuführen. Solange diese Fragen nicht geklärt sind, wird der Kanton nach Abschluss des Entwicklungskonzepts Glattraum keine weiteren Umsetzungsarbeiten an die Hand nehmen. Zudem sind noch nicht alle Fragen geklärt bezüglich der politischen Bestrebungen, die sich unter Umständen über die Eidgenössische Gewässerschutzverordnung auf das Projekt Landschaftsentwicklung Glattraum auswirken können.
Breit angelegte Mitwirkung
Die Baudirektion startete 2012 ein Projekt für die Erarbeitung eines gesamtheitlichen Entwicklungskonzepts für den Glattraum Rümlang/Oberglatt. Aufgrund der komplexen Ausgangslage legte das federführende Amt für Raumentwicklung grossen Wert auf einen nachvollziehbaren Planungsprozess. Die beiden Standortgemeinden, die Regionalplanungsgruppen, die Landwirte und Interessenvertreter wie der kantonale Bauernverband und die Naturschutzorganisationen erhielten über eine Begleitgruppe Gelegenheit zur Mitwirkung.
Gestern Mittwoch wurde dieser Begleitgruppe der Entwurf des Entwicklungskonzepts präsentiert. Dessen Kernstück ist die revitalisierte, in Mäandern fliessende Glatt. Der Flussraum soll künftig geprägt sein durch eine Vielfalt an unterschiedlichen natürlichen Lebensräumen für Tier- und Pflanzenarten, die in der dicht besiedelten und landwirtschaftlich intensiv genutzten Region selten geworden sind. Auch eine ökologische Vernetzung mit dem Landschaftsraum Chatzensee ist vorgesehen.
Ersatz für betroffene Landwirte
Durch die Glattrevitalisierung und die allfälligen Pistenverlängerungen am Flughafen würden rund 70 ha intensiv bewirtschaftbares Kulturland verloren gehen. Gegenüber einem Vorprojekt aus dem Jahr 2010 können 10 ha zusätzlich erhalten werden, sodass für die Intensivlandwirtschaft künftig 35 ha zur Verfügung stehen. Zugunsten der Landwirtschaft wird auf mehrere ökologische Begleitflächen verzichtet. Landwirte, die intensiv nutzbare Flächen verlieren, sollen nach Möglichkeit im näheren Umkreis gleichwertige Ersatzflächen erhalten. Verschiedene Nass- und Riedwiesen sowie gewisse Uferbereiche der Glatt eignen sich zudem für eine den Naturschutzzielen angepasste landwirtschaftliche Nutzung, die mit Direktzahlungen abgegolten werden kann. Auch die Pflege der neuen Naturschutzflächen stellt für die Landwirtschaft eine zusätzliche Einnahmequelle dar.
Erholungsraum für die Bevölkerung der Region
Für die Bevölkerung soll der revitalisierte Flussraum einen Naherholungsraum darstellen. Das Erholungsangebot erfährt in Absprache mit den Gemeinden nur einen bescheidenen Ausbau. Gleichzeitig wird die Besucherlenkung verbessert. Velosportler und Inline-Skaterinnen fahren auf einem separat geführten Radweg, getrennt von den Fussgängerwegen und Erholungsbereichen entlang der Glatt. Naturliebhaber freuen sich an Einblicken in verschiedene Lebensräume, während andere Gebiete der Natur vorbehalten sind.
Grundlage für nachgelagerte Planungen
Die am Planungsprozess beteiligten Behörden, Landwirte, Grundeigentümer und Interessenvertreter erhalten in den nächsten Wochen Gelegenheit, sich zum Entwurf zu äussern. Danach wird die Projektaufsicht bis Mitte 2014 über das Entwicklungskonzept befinden. Das Konzept gilt künftig mit seinem informierenden und koordinierenden Charakter als Grundlage für nachgelagerte Planungen und Projekte der kantonalen Behörden. Eine wichtige Grundlage stellt das Konzept insbesondere für die technische Ausführungsprojektierung der Glattrevitalisierung dar, welche die Flughafen Zürich AG erarbeiten wird.
(Medienmitteilung der Baudirektion)
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