Lücke beim Schutz der einmaligen Natur und Landschaft am Albis geschlossen
Medienmitteilung 07.03.2014
Türlersee und oberes Reppischtal stehen unter Natur- und Landschaftsschutz. Nun schliesst der Kanton Zürich auch die verbliebene Lücke dazwischen. Damit soll die einmalige und bei Erholungsuchenden beliebte Natur und Landschaft am Fuss des Albis integral erhalten bleiben. Die Baudirektion hat eine entsprechende Schutzverordnung erlassen.
Die Landschaft am Albis gilt als eine der reizvollsten im ganzen Kanton Zürich. Sie bildet aber auch einen wichtigen Lebensraum für seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten und ist als naturnahes Erholungsgebiet bei der Bevölkerung sehr beliebt. Die Gegend rund um den Türlersee und das obere Reppischtal auf dem Gemeindegebiet von Stallikon ist denn auch bereits Natur- und Landschaftsschutzgebiet. Dazwischen klaffte bisher eine Lücke. Nun hat die Baudirektion Kanton Zürich diese Lücke mit einer Schutzverordnung geschlossen, um auch diesen Teil der Natur und Landschaft dauerhaft zu erhalten. Das neu geschützte Gebiet liegt hauptsächlich in Aeugst am Albis, teilweise aber auch in Stallikon und Affoltern am Albis.
Eine selten gewordene, vielfältige Landschaft
In der vielgestaltigen Landschaft mit Riedwiesen, trockenen bis wechseltrockenen Mager-wiesen und -weiden, Hecken, Obstgärten und einem reichen Mosaik an verschiedenen Waldgesellschaften und Waldstrukturen konnte sich eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt erhalten. Insbesondere Ried- und Magerwiesen zählen heute zu den seltenen und gefährdeten Lebensräumen. Auf dem Gemeindegebiet von Aeugst finden sich solche wertvolle Landschaften und ausserordentliche Naturwerte noch am Aeugsterberg, am Albishang und im Jonental. So zeichnen sich die Wälder am Südwesthang des Albis vom Scheller bis Obertal durch verschiedene seltene Waldgesellschaften aus, die aufgrund ihrer Baumartenzusammensetzung, geringen Wüchsigkeit und lichten Struktur einzigartige Lebensräume insbesondere für lichtliebende Pflanzenarten von Magerstandorten und Schmetterlinge darstellen. Mit Glück lässt sich dort der mit gelb-schwarzen Ringen gezeichnete Gelbringfalter beobachten. Er gehört zu den am stärksten gefährdeten Tierarten im Kanton Zürich. Auf den Ried- und Magerwiesen in den unteren Hangteilen finden sich verschiedene seltene Orchideenarten. Die stark gefährdete Geburtshelferkröte, auch bekannt als «Glögglifrosch», kommt im Weiher bei Wängi vor.
Schutzverordnung als Grundlage für die Pflege durch Landwirte
Die kantonale Baudirektion kommt mit dem Erlass der Schutzverordnung dem gesetzlichen Auftrag nach, konkrete Schutzmassnahmen für wertvolle Naturräume und Landschaften zu treffen. Die Üetliberg-Albiskette und das Reppischtal sind Bestandteil des Inventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung und im Zürcher Richtplan als kantonales Landschaftschutzgebiet verzeichnet. Die Verordnung definiert die rechtlich verbindlichen Schutzziele und schafft die Voraussetzung für die Finanzierung der nötigen Schutzmassnahmen. Im Zentrum dieser Massnahmen stehen die angepasste Nutzung von Ried- und Magerwiesen, die Förderung und Pflege von lichten Waldstandorten und der Erhalt der naturnahen Kulturlandschaft. Die erforderlichen Arbeiten werden wie bisher hauptsächlich durch die ansässigen Landwirte ausgeführt. Für den Pflegeaufwand und für die Ertragsminderungen, die aus einer extensiveren Nutzung der Landwirtschaftsflächen resultieren, werden die Landwirte vom Kanton entschädigt. Und die Bevölkerung darf sich dauerhaft an einer äusserst abwechslungsreichen, ungestörten Natur erfreuen, sich darin erholen und interessante Entdeckungen in der Tier- und Pflanzenwelt machen.
Der Schutzverordnungstext und der detaillierte Schutzzonenplan sind unter www.aln.zh.ch/publikationen verfügbar.
(Medienmitteilung der Baudirektion)
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