Arbeiten am Innovationspark Zürich schreiten planmässig voran
Medienmitteilung 11.03.2014
Der Kanton Zürich schafft in den kommenden Monaten die raumplanerischen, inhaltlichen und organisatorischen Grundlagen für das Generationenprojekt Innovationspark Zürich, damit das Konzept fristgerecht dem Bundesrat eingereicht werden kann. In den letzten Monaten hat er deshalb in enger Zusammenarbeit mit Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Standortgemeinden eine Projektorganisation etabliert und die Arbeiten für den Innovationspark Zürich zielgerichtet vorangetrieben. Als erster raumplanerischer Schritt fand Ende 2013 die öffentliche Auflage zur Anpassung des kantonalen Richtplans statt.
Das Bundesparlament der Schweiz hat entschieden, einen Nationalen Innovationspark zu etablieren, der zwei Hauptstandorte (Hubs) und einige regional ausgerichtete Netzwerkstandorte vorsieht. Die beiden Hauptstandorte werden um die beiden international führenden Eidgenössischen technischen Hochschulen in Zürich (ETHZ) und Lausanne (EPFL) angesiedelt. Der Aufbauprozess läuft und soll gemäss Terminplan bis 2015 abgeschlossen sein, da der Bund zu diesem Zeitpunkt die Standortentscheide fällen wird.
Der Regierungsrat hat sich zum Ziel gesetzt, auf dem Gebiet des Flugplatzes Dübendorf den Hubstandort des Innovationsparks zu errichten. Dazu muss der Kanton Zürich in den kommenden Monaten die raumplanerischen, inhaltlichen und organisatorischen Grundlagen schaffen. Bis Ende März 2014 müssen zudem die Eckwerte des Projekts zuhanden der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) definiert und eingereicht werden. In den letzten Monaten hat der Kanton in enger Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Wissenschaft, der Wirtschaft und den Standortgemeinden eine Projektorganisation etabliert um die Arbeiten zielgerichtet voranzutreiben. Dies beinhaltet unter anderem die folgenden Arbeiten:
- Definition möglicher zukünftiger Themenfelder, welche im Grossraum Zürich geeignet sind, Wertschöpfungsketten zu generieren und durch räumliche Nähe zu beschleunigen.
- Erarbeitung einer sachgerechten Trägerstruktur sowie eines detailliertes Betriebskonzepts für einen langfristigen Betrieb
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen (Eintrag im kantonalen Richtplan als Grundlage für einen kantonalen Gestaltungsplan)
- Festlegen und klären der finanziellen Rahmenbedingungen zur Sicherstellung eines langfristig selbsttragenden Betriebs
Richtplanvorlage voraussichtlich bis Ende 1. Quartal 2014 an Kantonsrat
Die Ergänzung des kantonalen Richtplans wurde vom 11. Oktober bis 9. Dezember 2013 öffentlich aufgelegt. Tangiert sind das Kapitel 4.3 «Öffentlicher Verkehr (Linienführung Erweiterung Glattalbahn)» und das Kapitel 6 «Öffentliche Bauten und Anlagen (nationaler Innovationspark, Gebietsplanung Hubstandort Dübendorf)». Knapp 400 Rückmeldungen – kritische wie auch positive – sind im Rahmen der öffentlichen Auflage eingegangen. Nach deren Auswertung wird der Regierungsrat dem Kantonsrat voraussichtlich bis Ende 1. Quartal 2014 eine Richtplanvorlage unterbreiten. Im Februar wurden zudem die Arbeiten für ein städtebauliches Gesamtkonzept aufgenommen. Es soll inhaltliche Eckwerte für einen nationalen Innovationspark und die öffentlichen Freiraumnutzungen enthalten. Gefordert ist eine Auseinandersetzung mit den Themen Städtebau, Dichteverteilung, Nutzungen, öffentliche Räume, Freiraumstrukturen und Verkehr. Auch sind die identitätsstiftenden Strukturelemente zu definieren und Aussagen zu Synergien mit den angrenzenden Quartieren zu machen. Das Konzept bildet die Basis für den kantonalen Gestaltungsplan, der im Sommer 2015 festgesetzt werden soll.
Aufbau des Innovationsparks in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern
Thematisch richtet sich der Innovationspark Zürich auf die wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Stärken des Grossraums Zürich aus: die exzellenten Forschungsgebiete der in Zürich ansässigen Institutionen (ETH Zürich und deren Bereiche, Universität Zürich, Fachhochschulen), die Branchencluster (Netzwerk von Firmen aus der gleichen Branche) der Standortförderung und die Bedürfnisse der Wirtschaft. Weil sich Innovation dort ansiedelt, wo Menschen und Institutionen zusammenkommen, sollen weitere zukunftsträchtige Technologien und Disziplinen Raum erhalten.
Im Innovationspark finden Unternehmen Infrastrukturen und Raum für die Entwicklung von Innovationen. Sie werden durch ein leistungsfähiges Dienstleistungsnetz und hochqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Region unterstützt. Für die Weiterentwicklung der Ideen steht eine exzellente Forschungsinfrastruktur zur Verfügung und der Zugang zu führenden Forscherpersönlichkeiten ist gewährleistet. Damit wird die Voraussetzung für die Vernetzung der verschiedenen Akteure entlang der Wertschöpfungskette der Innovation, von der Idee bis zur Marktfähigkeit, ermöglicht. Darüber hinaus besteht ein enges Netz von überregionalen Initiativen, Standorten des nationalen Innovationsparks, Inkubatoren (Zentrum für Kleinstunternehmen) und Technoparks (Infrastruktur für Jungunternehmen).
Der Innovationspark Zürich wird unter der Federführung des Kantons Zürich zusammen mit den Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft entwickelt. Der Betrieb soll hingegen von einer Trägerschaft übernommen werden, die sich idealerweise aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kanton zusammensetzt («Public Private Partnership-Modell»). Der Innovationspark soll mittel- bis langfristig selbsttragend sein und von den auf dem Areal ansässigen Akteuren finanziert werden.
Der Regierungsratsbeschluss Nr. 1036/2013 ist unter www.rrb.zh.ch verfügbar.
Weitere Informationen zum Innovationspark Zürich finden Sie auf www.innovationspark-zuerich.ch
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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