Änderung des Gesundheitsgesetzes schafft Gleichbehandlung unter den Medizinalberufen
Medienmitteilung 13.03.2014
Gemäss dem geltenden Gesundheitsgesetz steht es Apothekerinnen und Apothekern sowie Tierärztinnen und Tierärzten bereits heute frei, nicht nur als selbstständig Erwerbende, sondern auch in einem Anstellungsverhältnis fachlich eigenverantwortlich tätig zu sein. Dies soll in Zukunft in allen universitären Medizinalberufen gelten – also auch bei Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten oder Chiropraktorinnen und Chiropraktoren. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, das Gesundheitsgesetz entsprechend zu ändern. Damit kann eine Motion (KR-Nr. 346/2010), die der Kantonsrat dem Regierungsrat im März 2011 überwiesen hat, vollständig umgesetzt werden. Die Neuerung macht es auch möglich, dass sich künftig alle universitären Medizinalpersonen, die weiterhin fachlich eigenverantwortlich praktizieren wollen, beispielsweise zu einer AG zusammenschliessen und sich bei dieser anstellen lassen können.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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