Zentrales Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

Die Stadt Zürich soll ein zentrales Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer betreiben. Dieses soll im Herbst 2014 zur Verfügung stehen und den im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizern für die Wahlen 2015 E-Voting ermöglichen. Dies hat der Regierungsrat beschlossen.

Die E-Government-Strategie des Kantons Zürich 2013-2016 sieht als Kernprojekt die flächendeckende Einführung von E-Voting vor. Einen Anfang machen sollen jetzt die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Voraussichtlich ab Herbst 2014 betreibt die Stadt Zürich für alle Zürcher Gemeinden ein zentrales Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Es schafft die Grundlage dazu, dass die im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizer an den Wahlen 2015 elektronisch teilnehmen können.

Ein solches Register ist technisch möglich und in den Gemeinden akzeptiert. Das ist das Resultat von Abklärungen und Vorarbeiten, die eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Kanton, Stadt Zürich, der Gemeindeschreiber und der Einwohnerkontrollen durchgeführt hat.

Das Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer sieht eine zentrale Registerführung durch den Kanton oder dessen Hauptort vor. Im Kanton Zürich soll die Stadt diese Aufgabe übernehmen. Sie hat in den letzten Jahren eine Softwareplattform eingeführt, die sich in der Praxis bewährt hat und eine effiziente Abwicklung erlaubt. Die anderen Gemeinden werden dadurch entlastet.

Die konkreten Arbeiten am Register sollen nach den Stadtzürcher Wahlen im Februar/März 2014 beginnen. Der Regierungsrat rechnet mit einmaligen Aufbaukosten in der Höhe von 100›000 Franken. Die jährlichen Betriebskosten können in Wahljahren bis zu 300›000 Franken betragen. Der Regierungsrat hat die Direktion der Justiz und des Innern ermächtigt, entsprechende Arbeiten anzugehen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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