Ermässigung der Verkehrsabgabe beantragen oder löschen
Anleitung
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Voraussetzungen
Wir können die Verkehrsabgabe (auch Strassensteuer oder Fahrzeugsteuer genannt) für Ihr Fahrzeug auf Gesuch hin ermässigen, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
Ermässigung für Fahrzeuge von gemeinnützigen Institutionen
Fahrzeuge von gemeinnützigen Institutionen sind von der Verkehrsabgabe befreit.
Was sind gemeinnützige Institutionen?
Firmen und Organisationen, die öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen und somit zu den steuerbefreiten Institutionen gehören.
Das «Verzeichnis steuerbefreiter Institutionen» finden Sie beim Steueramt (juristische Personen, Steuerwissen, Steuerbefreiung).
Ermässigung für private Fahrzeuge bei gemeinnützigen Institutionen
Wenn Sie bei einer gemeinnützigen Institution mit einem Arbeitspensum von mindestens 20 Prozent angestellt sind (z.B. Spitex, Behinderteneinrichtung) und Ihr privates Fahrzeug für Tätigkeiten einer gemeinnützigen Institution verwenden, erhalten Sie eine Ermässigung von 50% auf die Verkehrsabgabe. Der Arbeitsweg gilt nicht als Tätigkeit für die Institution.
Weitere Voraussetzungen:
- Das Fahrzeug muss auf Sie eingelöst sein und
- das Fahrzeug darf nicht auf ein Wechselschild eingelöst sein.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für eine Verkehrsabgabe-Ermässigung bildet die Verkehrsabgabenverordnung (VAV).
Prüfen Sie die Voraussetzungen für eine Verkehrsabgabe-Ermässigung.
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Gültigkeit
Einsatz privater Fahrzeuge für gemeinnützige Institutionen
- Sie erhalten die Ermässigung ab dem Tag des Gesuchs für das laufende Jahr und die darauffolgenden 2 Jahre befristet.
- Bei einem befristeten, überjährigen Arbeitsverhältnis ist die Ermässigung bis zu dessen Ablauf gültig.
- Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis müssen Sie vor Ablauf der Ermässigung erneut ein Gesuch stellen.
- Bei einer vorzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit der gemeinnützigen Institution füllen Sie bitte das Formular für die Aufhebung aus.
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Nötige Unterlagen
Einsatz privater Fahrzeuge für gemeinnützige Institutionen
Vorteile:
- Bestätigung Ihres Arbeitgebers über Ihr Anstellungsverhältnis
Die Bestätigung muss die folgenden Punkte enthalten:
Vorteile:
- Ihre Personalien (Vorname und Name, Wohnadresse und Geburtsdatum)
- Angaben zum Fahrzeug
- Angaben über die Anstellungsdauer (befristet bis … / unbefristet)
- Angaben zum Arbeitgeber (Name der Institution und Adresse)
- Unterschrift des Arbeitgebers
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Kosten
Die Anpassung ist für Sie kostenlos.
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Formular ausfüllen
Senden Sie uns die nötigen Angaben.
Strassenverkehrsamt
Rechnungswesen
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Wie geht es weiter?
Sie erhalten eine Antwort von uns, sobald wir Ihr Gesuch geprüft haben.
Sind alle Bedingungen erfüllt, ermässigen wir die Verkehrsabgabe um 50% ab dem Datum des Antrags. Sie erhalten eine neue Rechnung oder Gutschrift der Verkehrsabgabe.
Kontakt
Strassenverkehrsamt - Rechnungswesen