Postgeschäft
Einzelne Geschäfte im Zusammenhang mit der Fahrzeugzulassung (Motorwagen und Motorräder) können Sie ohne Zusatzkosten an 13 Poststellen (u.a. Bezirkshauptorte) erledigen.
Inhaltsverzeichnis
Zulassungsgeschäfte am Postschalter
Für alle Dienstleistungen braucht die Poststelle den Fahrzeugausweis im Original.
Bei mehreren Fahrzeugen oder bei Wechselschildern müssen Sie alle Fahrzeugausweise vorlegen.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Poststelle 8910 Affoltern am Albis
- Poststelle 8450 Andelfingen
- Poststelle 8180 Bülach
- Poststelle 8157 Dielsdorf
- Poststelle 8953 Dietikon 1
- Poststelle 8340 Hinwil
- Poststelle 8810 Horgen 1
- Poststelle 8706 Meilen
- Poststelle 8330 Pfäffikon
- Poststelle 8610 Uster 1
- Poststelle 8400 Winterthur 1
- Poststelle 8021 Zürich 1 Sihlpost
- Poststelle 8050 Zürich 50 Oerlikon
Annullation von Zürcher Fahrzeugausweisen
Wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen oder nicht mehr brauchen, müssen Sie es abmelden. Sofern Sie innerhalb von 14 Tagen kein neues Fahrzeug anmelden, müssen Sie uns Ihre Kontrollschilder zurückzugeben.
Fahrzeugausweise mit einem Code 178
Fahrzeugausweise mit dem Vermerk «178 Halterwechsel verboten» kann die Post weder annullieren noch umschreiben.
Abgabe von Zürcher Kontrollschildern
Bei der Post können Sie die Kontrollschilder nur deponieren. Eine Vernichtung bei der Abgabe von Kontrollschildern bei der Post ist nicht möglich. Die Post nimmt Kontrollschilder nur in sauberem Zustand und ohne Rahmen entgegen.
Nach 12 Monaten schickt die Post deponierte Kontrollschilder dem Strassenverkehrsamt zurück für eine Zuteilung an eine andere Kundin oder einen anderen Kunden.
Fahrzeugwechsel
Einen Fahrzeugwechsel können Sie nur an den oben aufgeführten Poststellen vornehmen.
Anleitung
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Nötige Unterlagen
Vorteile:
- Versicherungsnachweis (Ausnahme: Für Anhänger benötigen Sie keinen Versicherungsnachweis)
- Aktueller Fahrzeugausweis im Original
- Neuer Fahrzeugausweis im Original
-
Versicherungsnachweis bestellen
Beantragen Sie den Versicherungsnachweis bei Ihrer Versicherung.
Die Versicherung übermittelt uns das Dokument elektronisch.
Wiedereinlösung von bei der Post deponierten Kontroll-schildern
Die Wiedereinlösung ist nur bei der Poststelle möglich, wo Sie die Kontrollschilder seinerzeit deponiert haben.
Anleitung
-
Nötige Unterlagen
Vorteile:
- Versicherungsnachweis (Ausnahme: Für Anhänger benötigen Sie keinen Versicherungsnachweis)
- Wenn Ihr Fahrzeug noch eingelöst ist, braucht die Post den bestehenden Fahrzeugausweis im Original
- Wenn Sie ein neues Fahrzeug einlösen, benötigt die Post den neuen Fahrzeugausweis im Original
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Versicherungsnachweis bestellen
Beantragen Sie den Versicherungsnachweis bei Ihrer Versicherung.
Die Versicherung übermittelt uns das Dokument elektronisch.
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Kontrollschilder abholen
Holen Sie Ihre Kontrollschilder bei der entsprechenden Poststelle ab.
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Kontakt
8036 Zürich
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag7.15 bis 17.00 Uhr
Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 16.00 Uhr