Postgeschäft

Einzelne Geschäfte im Zusammenhang mit der Fahrzeugzulassung (Motorwagen und Motorräder) können Sie ohne Zusatzkosten an 13 Poststellen (u.a. Bezirkshauptorte) erledigen.

Inhaltsverzeichnis

Zulassungsgeschäfte am Postschalter

Für alle Dienstleistungen braucht die Poststelle den Fahrzeugausweis im Original.
Bei mehreren Fahrzeugen oder bei Wechselschildern müssen Sie alle Fahrzeugausweise vorlegen.

Annullation von Zürcher Fahrzeugausweisen

Wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen oder nicht mehr brauchen, müssen Sie es abmelden. Sofern Sie innerhalb von 14 Tagen kein neues Fahrzeug anmelden, müssen Sie uns Ihre Kontrollschilder zurückzugeben. 

Fahrzeugausweise mit einem Code 178

Fahrzeugausweise mit dem Vermerk «178 Halterwechsel verboten» kann die Post weder annullieren noch umschreiben.

Abgabe von Zürcher Kontrollschildern

Bei der Post können Sie die Kontrollschilder nur deponieren. Eine Vernichtung bei der Abgabe von Kontrollschildern bei der Post ist nicht möglich. Die Post nimmt Kontrollschilder nur in sauberem Zustand und ohne Rahmen entgegen.
Nach 12 Monaten schickt die Post deponierte Kontrollschilder dem Strassenverkehrsamt zurück für eine Zuteilung an eine andere Kundin oder einen anderen Kunden.

Fahrzeugwechsel

Einen Fahrzeugwechsel können Sie nur an den oben aufgeführten Poststellen vornehmen.

Anleitung

  • Nötige Unterlagen

    Vorteile:

    • Versicherungsnachweis (Ausnahme: Für Anhänger benötigen Sie keinen Versicherungsnachweis)
    • Aktueller Fahrzeugausweis im Original
    • Neuer Fahrzeugausweis im Original
  • Versicherungsnachweis bestellen

    Beantragen Sie den Versicherungsnachweis bei Ihrer Versicherung.

    Die Versicherung übermittelt uns das Dokument elektronisch.

Wiedereinlösung von bei der Post deponierten Kontroll-schildern

Die Wiedereinlösung ist nur bei der Poststelle möglich, wo Sie die Kontrollschilder seinerzeit deponiert haben.

Anleitung

  • Nötige Unterlagen

    Vorteile:

    • Versicherungsnachweis (Ausnahme: Für Anhänger benötigen Sie keinen Versicherungsnachweis)
    • Wenn Ihr Fahrzeug noch eingelöst ist, braucht die Post den bestehenden Fahrzeugausweis im Original
    • Wenn Sie ein neues Fahrzeug einlösen, benötigt die Post den neuen Fahrzeugausweis im Original
  • Versicherungsnachweis bestellen

    Beantragen Sie den Versicherungsnachweis bei Ihrer Versicherung.

    Die Versicherung übermittelt uns das Dokument elektronisch.

  • Kontrollschilder abholen

    Holen Sie Ihre Kontrollschilder bei der entsprechenden Poststelle ab.

Kontakt

Strassenverkehrsamt

Adresse

Uetlibergstrasse 301
8036 Zürich
Route (Google)


Öffnungszeiten

Montag und Dienstag
7.15 bis 17.00 Uhr

Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 16.00 Uhr

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