Händlerschilder beantragen
Anleitung
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Voraussetzungen
Vorteile:
- Der Betrieb muss beim Zürcher Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) Mitglied sein.
- Der Standort des Betriebs ist im Kanton Zürich.
- Der Betrieb muss beim Zürcher Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) Mitglied sein.
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Nötige Unterlagen
Vorteile:
- Kopie der Zürcher AGVS-Mitgliedschaft Ihres Betriebs
- Handelsregisterauszug (wenn vorhanden)
- Betriebshaftplicht (graue Karte)
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Betriebsüberprüfung
Bei Erteilung eines Kollektiv-Fahrzeugausweises in Verbindung mit Händlerschildern findet vorerst keine Betriebsüberprüfung statt. Wir behalten uns aber vor, bei den Inhaberinnen und Inhabern von Kollektivfahrzeugausweisen und Händlerschildern Betriebskontrollen (Prüfung der Akten oder Betriebsprüfung vor Ort durch einen unserer Verkehrsexperten) durchzuführen. Das heisst, wir überprüfen die Einhaltung aller Bewilligungsvoraussetzungen, auch wenn Sie bei der erstmaligen Erteilung gewisse Nachweise nicht erbringen respektive gewisse Dokumente nicht einreichen mussten.
Wenn wir bei einer Kontrolle feststellen, dass Ihr Betrieb gewisse Voraussetzungen für den Besitz eines Kollektiv-Fahrzeugausweises in Verbindung mit Händlerschildern nicht mehr einhalten kann, erhalten Sie eine Frist, um die Voraussetzungen zu erfüllen.
Können Sie die Voraussetzungen nicht fristgerecht erfüllen oder handelt es sich um schwerwiegende Sachverhalte, entziehen wir Ihnen die Bewilligung (Art. 23a Verkehrsversicherungsverordnung).
Wir behalten uns vor, bei Kenntnis von fehlbarem Verhalten von Inhaberinnen und Inhabern eines Kollektivfahrzeugausweises und Händlerschildern Strafanzeige zu erstatten und den AGVS Zürich über Massnahmen zu informieren.
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Formular ausfüllen
Senden Sie uns die notwendigen Angaben.
Kontakt
Strassenverkehrsamt