«qualifiziert engagiert» für gemeinnützige Organisationen

Im Bereich Zusammenleben wird im Rahmen der IAZH die Freiwilligenarbeit für und mit geflüchteten Personen in gemeinnützigen Organisationen gefördert. Details zur Ausschreibung für die Jahre 2022–2023 finden Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Programmbeschrieb und Zielsetzung

Das Programm «qualifiziert engagiert» hat zum Ziel, die Freiwilligenarbeit für und mit Geflüchteten – d.h. Flüchtlingen sowie vorläufig aufgenommenen Personen – zu fördern.

Freiwilliges Engagement spielt im Asyl- und Flüchtlingsbereich seit jeher eine grosse Rolle. In den vergangenen Jahren – insbesondere infolge der grossen Fluchtbewegungen von 2015 – ist im Kanton Zürich eine dynamische Landschaft von alten und neuen Initiativen und Organisationen entstanden, die sich mit viel Elan und grösstenteils freiwillig für die Unterstützung von Geflüchteten einsetzen.

Das Programm «qualifiziert engagiert» soll dazu beitragen, dieses für die Geflüchteten wie auch für die ganze Gesellschaft wichtige Engagement zu würdigen und den enormen Beitrag, den Freiwillige im Asyl- und Flüchtlingsbereich leisten, anzuerkennen. Es besteht aus zwei Teilen. Teil 1 richtet sich an Gemeinden (Förderprogramm für die Freiwilligenarbeit in Gemeinden), der vorliegende Teil 2 an gemeinnützige Organisationen, die sich im Asyl- und Flüchtlingsbereich engagieren und zu einem grossen Teil durch Freiwillige getragen werden.

Unterstützte Aktivitäten

Im Rahmen des Förderprogramms werden die nachfolgend aufgeführten Aktivitäten unterstützt:

Qualitätssicherungsmassnahmen

Wir unterstützen Qualitätssicherungsmassnahmen für die Freiwilligenarbeit im Asyl- und Flüchtlingsbereich. Zum Beispiel:

  • Prozesse und Strukturen professionalisieren und optimieren (z.B. Freiwilligenmanagement- und Qualitätsmanagementkonzepte etablieren)
  • Standards für die Freiwilligenarbeit nutzen und adaptieren (bzw. Benevol-Standards für die Organisation) und Massnahmen zu deren Überprüfung festlegen (z.B. Rollenklärung, Begleitungsablauf, Verhaltenskodizes, Notfall- und Sicherheitskonzepte)  

Qualifizierungsangebote

Qualifizierungsangebote für Personen, die mit der Koordination der Freiwilligenarbeit im Asyl- und Flüchtlingsbereich betraut sind. Zum Beispiel:

  • Weiterbildungsformate zu Fragen und Aufgaben rund um das Thema Freiwilligenkoordination (z.B. Freiwillige finden, begleiten, anerkennen und verabschieden etc.)  

Weiterbildungsangebote

Weiterbildungsangebote für Freiwillige im Asyl- und Flüchtlingsbereich. Zum Beispiel:

  • Weiterbildungen zu für die Freiwilligenarbeit Migrationskontext generell relevanten Themen (z.B. Transkulturelle Kompetenz, Auseinandersetzung
    mit der Rolle als Freiwillige/r, Umgang mit Überforderung etc.)
  • Spezifische Weiterbildungen bzw. Wissensvermittlung zum Asyl- und Flüchtlingsbereich (z.B. Asylverfahren, Aufenthaltsstatus, Personen mit  besonderen Rechten, Integrationsförderung für Geflüchtete etc.)

Veranstaltungen

Veranstaltungen zur Anerkennung, Wertschätzung, Sichtbarmachung und Vernetzung der Freiwilligenarbeit im Asyl- und Flüchtlingsbereich.

Folgende Kosten können angerechnet werden:

  • Honorare und Spesen für interne und externe Kursleitungen, Miete für Kursräume, Kosten für Kursunterlagen o.Ä.
  • Kosten für die Erarbeitung von Qualitätssicherungsmassnahmen (Aufwand der dafür verantwortlichen Mitarbeitenden in Stunden und/oder Honorare für externe Mandatsnehmende)
  • Kosten für oben genannte Veranstaltungen
  • Weitere Personal-, Infrastruktur- und Sachkosten, soweit sie in Zusammenhang mit der Umsetzung der genannten Aktivitäten stehen.
  • Kosten für den Ausbau und die Weiterentwicklung bereits bestehende Angebote und Massnahmen im Freiwilligenbereich

Folgende Kosten können nicht angerechnet werden:

  • Kosten für die Freiwilligenarbeit die auf andere Zielgruppen als die Zielgruppen der IAZH ausgerichtet ist.

Umfang und Dauer

Für das Förderprogramm «qualifiziert engagiert» für die Freiwilligenarbeit gemeinnütziger Initiativen und Organisationen stehen insgesamt 150'000 Franken aus Mitteln der Integrationspauschale zur Verfügung. Das Programm dauert bis Ende 2023 und umfasst somit die gesamte Periode des KIP 2bis.

Gesuche und Beiträge pro Organisation

Pro Organisation wird ein Gesuch bewilligt. Die Gesuche werden nach der zeitlichen Reihenfolge der Eingänge behandelt, solange Mittel vorhanden sind.

Pro Gesuch wird ein maximaler Förderbeitrag von 10'000 Franken gesprochen. Die Höhe des Beitrags orientiert sich an der Reichweite und Intensität der geplanten Massnahmen.

Gesuchseingabe und Gesuchsteller

Gesuche können von öffentlichen und privaten gemeinnützigen Initiativen und Organisationen mit Rechtspersönlichkeit in der Schweiz (Vereine, Stiftungen, Netzwerke) eingereicht werden, die zu einem grossen Teil durch das Engagement von Freiwilligen getragen werden.  

Der einreichenden Organisation obliegt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung der von der FI unterstützten Massnahmen und die Verantwortung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (Arbeits-, Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht). Die Gemeinde ist indes berechtigt, zur Umsetzung der Massnahmen Kooperationen mit Dritten einzugehen bzw. die unterstützten Leistungen bei Dritten einzukaufen.

Im Folgenden finden Sie eine Liste zum Download mit Organisationen, die über viel Erfahrung in der Arbeit mit Freiwilligen und in der Weiterbildung und Beratung zum Thema Freiwilligenarbeit verfügen. Die FI empfiehlt bei Bedarf eine Kooperation mit diesen Organisationen einzugehen. Die Organisationen sind jedoch frei in der Wahl möglicher Kooperationspartnerinnen und -partner.

Eingabeform

Für die Gesuche ist das nachstehende Gesuchformular (inkl. Budgetvorlage) zu verwenden. Es werden nur fristgerecht eingereichte sowie korrekt und vollständig ausgefüllte Gesuchformulare geprüft.

Falls Sie Unterstützung bei der Gesuchseingabe benötigen, wenden Sie sich gerne an Frau Maria Gstöhl (Kontaktangaben siehe weiter unten).

Eingabestelle

Die Gesuche sind an die kantonale Fachstelle Integration (FI) zu richten. Wir bitten um Einreichung der Gesuche in elektronischer Form an Maria Gstöhl. Einreichende Organisationen erhalten von der Fachstelle eine Eingangsbestätigung.  

Maria Gstöhl

Bereich Zusammenleben & Interkulturelles Dolmetschen und Vermitteln

maria.gstoehl@ji.zh.ch
+41 43 259 25 30

Eingabetermine

Gesuche können zu folgenden Terminen eingereicht werden:

  • 28. April (Entscheid bis Ende Mai)
  • 28. Juli (Entscheid bis Ende August)
  • 27. Oktober (Entscheid bis Ende November)

Rahmenbedingungen

Vertragliche Grundlage:

Grundlage der Förderung ist eine Verfügung der Fachstelle Integration bzw. der Direktion der Justiz und des Innern (JI).

Ausrichtung der Beiträge:

Die bewilligten Beiträge werden vorgängig ausgerichtet. Die Organisation stellt der Fachstelle eine Rechnung über den vertraglich festgelegten Betrag.

Controlling und Berichterstattung:

Die Organisation erteilt der Fachstelle auf Verlangen jederzeit Auskunft über die geplanten Aktivitäten. Relevante Änderungen bei der Umsetzung der Massnahmen werden ihr unverzüglich mitgeteilt.

Nach Abschluss der Aktivitäten, spätestens aber am 29. Februar 2024, reicht die Organisation der Fachstelle Integration einen Bericht über die durchgeführten Massnahmen ein und legt ihr eine Abrechnung über die erhaltenen Fördermittel vor.

Berichte und Abrechnungen werden auf der Basis der von der Fachstelle zur Verfügung gestellten Unterlagen verfasst.

Kontakt

Fachstelle Integration

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
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