«qualifiziert engagiert» für Gemeinden

Im Bereich Zusammenleben wird im Rahmen der IAZH die Freiwilligenarbeit für und mit geflüchteten Personen auf kommunaler Ebene gefördert. Details zur Ausschreibung für die Jahre 2022–2023 finden Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Programmbeschrieb und Zielsetzung

Das Programm «qualifiziert engagiert» hat zum Ziel, die Freiwilligenarbeit für und mit Geflüchteten – d.h vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlingen – auf kommunaler Ebene zu fördern. Es richtet sich an Gemeindebehörden, die Freiwilligenstrukturen im Asyl-und Flüchtlingsbereich aufbauen oder stärken wollen, sowie an Gemeindemitarbeitende oder von den Gemeinden mandatierte Personen, die mit der Freiwilligenkoordination in diesem Bereich betraut sind.

Unterstützte Aktivitäten

Im Rahmen des Förderprogramms werden die nachfolgend aufgeführten Aktivitäten unterstützt:

Auf- und Ausbau von Freiwilligenstrukturen

Wir unterstützen Beratungs-/Coaching- und Weiterbildungsangebote für Behörden bzw. Behördenmitglieder, die Freiwilligenstrukturen für geflüchtete Personen in ihren Gemeinden auf- oder ausbauen wollen. Zum Beispiel:

  • Entwicklung von Strategien und Konzepten
  • Aufbau von Anlauf- bzw. Koordinationsstellen für Freiwillige
  • Einichten von Freiwilligenportalen
  • Organisatorische Rahmenbedingungen schaffen
  • Freiwilligenkultur (weiter-)entwickeln und sichtbar machen
  • Zielgruppenspezifische Öffentlichkeits- und Werbemassnahmen zur Gewin-nung von Freiwilligen entwickeln und durchführen

Koordination der Freiwilligenarbeit

Wir unterstützen Beratungs-/Coaching- und Weiterbildungsangebote für Personen, die mit der Koordination der Freiwilligenarbeit im Asyl- und Flüchtlingsbereich betraut sind. Zum Beispiel:

  • Einsatzplanung
  • Freiwillige gewinnen, qualifizieren, begleiten, anerkennen und verabschieden
  • Neue Formen von Freiwilligenarbeit einbeziehen

Qualitätssicherung

Wir unterstützen Beratungs-/Coaching- und Weiterbildungsangebote zur Qualitätssicherung der kommunalen Freiwilligenarbeit für Geflüchtete. Zum Beispiel:

  • Standards für die Freiwilligenarbeit entwickeln (bzw. Benevol-Standards für die Gemeinde adaptieren) und Massnahmen zu deren Überprüfung festlegen
  • Zusätzliche Rahmenbedingungen für den Asyl- und Flüchtlingsbereich schaffen (z. B: Einsatzvereinbarungen treffen, Begleitungsablauf festlegen, Verhaltenskodizes formulieren, Umgang mit Überforderung, Notfall und Sicherheitskonzepte erstellen)
  • Qualitätsmanagementsystem einführen

Aktivitäten zur Vernetzung

Wir unterstützen Aktivitäten, die zur Vernetzung zwischen Gemeindebehörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen dienen, die in der Freiwilligenarbeit mit geflüchteten Personen tätig sind.

Weiterbildungen

Weiterbildungen für Personen, die sich freiwillig im kommunalen Asyl- und Flüchtlingsbereich engagieren und geflüchtete Personen betreuen und begleiten (wollen).

In Kombination mit mindestens einer der obgenannten Aktivitäten können im Rahmen des Förderprogramms auch Projekte und Initiativen unterstützt werden, die Freiwillige mit geflüchteten Personen in Kontakt bringen.

Folgende Kosten können angerechnet werden:

  • Kosten für Beratungs-/Coaching- und Weiterbildungsangebote (Honorare und Spesen für externe Beratende oder Kursleitungen, Miete für Kursräume, Kosten für Kursunterlagen o. Ä.)
  • Kosten für die Erarbeitung von Qualitätssicherungsmassnahmen (Aufwand der dafür verantwortlichen Mitarbeitenden der Gemeinde in Stunden und/oder Honorare für externe Mandatsnehmende)
  • Kosten für Werbemassnahmen, Marketingkosten (Druckkosten für Flyer, Plakate o. Ä., Kosten für Online-Werbung etc.)
  • Kosten für Vernetzungs- und Kooperationsmassnahmen (Aufwand der dafür verantwortlichen Mitarbeitenden der Gemeinde in Stunden, Kosten für Vernetzungsanlässe)
  • Weitere Personal-, Infrastruktur- und Sachkosten der Gemeinde, soweit sie in Zusammenhang mit der Umsetzung der genannten Aktivitäten stehen.

Folgende Kosten können nicht angerechnet werden:

  • Kosten für bereits bestehende Angebote und Massnahmen im Freiwilligenbereich
  • Kosten für die Freiwilligenarbeit für Zielgruppen ausserhalb der IAZH

Umfang und Dauer

Für das Förderprogramm «qualifiziert engagiert» stehen insgesamt 500'000 Franken aus Mitteln der Integrationspauschale zur Verfügung. Das Programm dauert von Anfang 2022 bis Ende 2023 und umfasst somit die gesamte Periode des KIP 2bis.

Gesuche und Beiträge pro Gemeinde

Pro Gemeinde wird (maximal) ein Gesuch bewilligt. Die Gesuche werden nach der zeitlichen Reihenfolge der Eingänge behandelt, solange Mittel vorhanden sind.

Pro Gesuch wird ein maximaler Förderbeitrag von 5'000, 10'000 bzw. 20'000 Franken gesprochen. Zur Bestimmung des Maximalbeitrags werden die Gemeinden in die Kategorien klein, mittel und gross eingeteilt. Als Einteilungskriterium dient die Anzahl Personen aus dem Asylbereich in der Zuständigkeit der Gemeinde (Darunter fallen Asylsuchende (Ausweis N), vorläufig Aufgenommene (Ausweis F) und Flüchtlinge (Ausweis F oder B). Grundlage für die Bestandszahlen ist das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS, Stichtag 31.12.2020).

Daraus ergibt sich die nachstehende Tabelle.

Kategorie Maximalbetrag in CHF
Kleine Gemeinden (bis 20 Personen aus dem Asylbereich in Gemeindezuständigkeit) 5'000.00
Mittlere Gemeinden (mehr als 20, aber weniger als 100 Personen aus dem Asylbereich in Gemeindezuständigkeit)
10'000.00
Grosse Gemeinden (100 oder mehr Personen aus dem Asylbereich in Gemeindezuständigkeit) 20'000.00

Mit den Städten Winterthur und Zürich werden individuelle Vereinbarungen abgeschlossen. Die dafür zur Verfügung gestellten Mittel sind nicht in den obgenannten 500'000 Franken enthalten.

Gesuchseingabe und Gesuchsteller

Die Gesuche sind zwingend von der politischen Gemeinde einzureichen, für welche die Fördermassnahmen bestimmt sind.

Der einreichenden Gemeinde obliegt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung der von der FI unterstützten Massnahmen und die Verantwortung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (Arbeits-, Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht). Die Gemeinde ist indes berechtigt, zur Umsetzung der Massnahmen Kooperationen mit Dritten einzugehen bzw. die unterstützten Leistungen bei Dritten einzukaufen.

Im Folgenden finden Sie eine Liste zum Download mit Organisationen, die über viel Erfahrung in der Arbeit mit Freiwilligen und in der Weiterbildung und Beratung zum Thema Freiwilligenarbeit verfügen. Die FI empfiehlt Gemeinden, die eine Kooperation mit Dritten eingehen wollen, sich an diese Organisationen zu wenden. Die Gemeinden sind jedoch frei in der Wahl möglicher Kooperationspartnerinnen und -partner.

Eingabeform

Für die Gesuche ist das nachstehende Gesuchformular (inkl. Budgetvorlage) zu verwenden. Es werden nur fristgerecht eingereichte sowie korrekt und vollständig ausgefüllte Gesuchformulare geprüft.

Falls Sie Unterstützung bei der Gesuchseingabe benötigen, wenden Sie sich gerne an Frau Maria Gstöhl (Kontaktangaben siehe weiter unten).

Eingabestelle

Die Gesuche sind an die kantonale Fachstelle Integration (FI) zu richten. Wir bitten um Einreichung der Gesuche in elektronischer Form an Maria Gstöhl. Einreichende Gemeinden erhalten von der Fachstelle eine Eingangsbestätigung.  

Maria Gstöhl

Bereich Zusammenleben & Interkulturelles Dolmetschen und Vermitteln

maria.gstoehl@ji.zh.ch
+41 43 259 25 30

Eingabetermine

Gesuche können zu folgenden Terminen eingereicht werden:

  • 31. März (Entscheid bis Ende April)
  • 30. Juni (Entscheid bis Ende Juli)
  • 30. September (Entscheid bis Ende Oktober)

Rahmenbedingungen

Vertragliche Grundlage:

Grundlage der Förderung ist eine Verfügung der Fachstelle Integration bzw. der Direktion der Justiz und des Innern (JI).

Ausrichtung der Beiträge:

Die bewilligten Beiträge werden der Gemeinde vorgängig ausgerichtet. Die Gemeinde stellt der Fachstelle eine Rechnung über den vertraglich festgelegten Betrag.

Controlling und Berichterstattung:

Die Gemeinde erteilt der Fachstelle auf Verlangen jederzeit Auskunft über die geplanten Aktivitäten. Relevante Änderungen bei der Umsetzung der Massnahmen werden ihr unverzüglich mitgeteilt.

Nach Abschluss der Aktivitäten, spätestens aber am 29. Februar 2024, reicht die Gemeinde der Fachstelle Integration einen Bericht über die durchgeführten Massnahmen ein und legt ihr eine Abrechnung über die erhaltenen Fördermittel vor.

Berichte und Abrechnungen werden auf der Basis der von der Fachstelle zur Verfügung gestellten Unterlagen verfasst.

Kontakt

Fachstelle Integration

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
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