Gesuch um erleichterte Einbürgerung einreichen
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Ablauf der Einbürgerung
Informationen bezüglich der erleichterten Einbürgerung finden Sie hier:
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Wer ist zuständig für die erleichterte Einbürgerung?
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist zuständig für das erleichterte Einbürgerungsverfahren. Fragen zu Voraussetzungen, Verfahrensstand und anderweitigen Anliegen richten Sie bitte direkt ans SEM.
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Gesuchsformular beziehen
Die Gesuchsformulare der erleichterten Einbürgerung sind nur in Papierform erhältlich. Sie können diese bei Ihrer Wohngemeinde beziehen oder auch beim SEM bestellen.
Personen der dritten Ausländergeneration fordern das Gesuchsformular beim SEM an. Bitte geben Sie Ihre Beweggründe sowie Name, Vorname, Adresse, PLZ und Ort an. Das Gesuchsformular wird Ihnen per Post zugestellt.
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Gesuch einreichen
Das Gesuch mit den Beilagen gemäss der Checkliste vom SEM müssen Sie direkt beim SEM einreichen.
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Staatsekretariat für Migration (SEM) kontaktieren
Das SEM bietet keine telefonische Beratung an. Sie können das SEM wie folgt kontaktieren:
Staatssekretariat für Migration (SEM)
Sektion Bürgerrecht