Akteneinsicht
Das Verzeichnis der Informationsbestände dient der Informationsverwaltung und soll interessierten Personen den Informationszugang erleichtern.
Inhaltsverzeichnis
Einsicht in Behördenakten
Neben dem formlosen Direktkontakt über Telefon oder E-Mails informiert die Kantonsapotheke Zürich ihre Anspruchsgruppen und die Öffentlichkeit laufend über folgende Informationskanäle:
- Internet-Angebot Kantonsapotheke
- Rundschreiben zu Einzelthemen an interessierte Personen und Institutionen
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, gestützt auf das Gesetz über die Information und den Datenschutz ein schriftliches Gesuch um Informationszugang zu stellen. Als Grundsatz gilt, dass ein Gesuch schriftlich vorgebracht werden muss, wenn es sich nicht mehr um allgemeine Auskünfte bzw. einfache Angelegenheiten handelt. Nur kleinere Anfragen zur Tätigkeit können formlos (z.B. am Telefon oder per Mail) gestellt werden; auf solche Anfragen gibt es aber im Normalfall auch nur eine formlose (z.B. mündliche) Auskunft.
Weitere Informationen
- Öffentlichkeitsprinzip
- Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG)
- Datenschutzbeauftragter
Kontakt
Kantonsapotheke - Sekretariat
Telefon