Lebensmittel-, Bade- und Duschwasserbetriebe melden
Anleitung
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Abklärung Meldepflicht
Lebensmittelbetriebe
Wenn Sie Lebensmittel herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern, transportieren, abgeben, ein- oder ausführen, sind Sie meldepflichtig.
Zu melden sind auch wichtige Veränderungen im Betrieb, die Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit haben könnten, sowie die Betriebsschliessung.
Betriebe, die Tätowierungen oder Permanent-Make-up anbieten, haben dies der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde zu melden.
(Art. 20 1 und 3; Art. 62 1 Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) vom 16.12.2016)
Änderungen der Betriebsdaten sind innert 14 Tagen zu melden.
Badebetriebe
Betriebe, welche eine Fachbewilligung für die Desinfektion von Badewasser benötigen, sind meldepflichtig und müssen dem Kantonalen Labor unaufgefordert eine Chemikalien-Ansprechperson mitteilen. Angaben und Änderungen sind innert 30 Tagen zu melden.
Duschwassserbetriebe
Duschwasserbetriebe sind ebenfalls aufgefordert eine Ansprechperson mitzuteilen. Änderungen der Betriebsdaten sind innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen.
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Wichtige Information
Vorteile:
- Für Neumeldungen von Betrieben gemäss Punkt 01 verwenden Sie bitte das Online-Formular.
- Für Mutationen und Einstellung des Betriebes verwenden Sie bitte das PDF-Formular. Ausgefülltes und unterschriebenes Formular per E-Mail oder Post einreichen.
- Bitte halten Sie eine elektronische Kopie der Fachbewilligung «Desinfektion von Badewasser in Gemeinschaftsbädern» bereit, sofern Ihre Meldung einen Betrieb mit Badewasser betrifft.
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