Pflege
Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner finden hier Informationen und Formulare zu Bewilligungen für ihre selbstständige Tätigkeit.
Inhaltsverzeichnis
Bewilligungen
Wer im Kanton Zürich als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann fachlich eigenverantwortlich tätig sein will, kann sich hier über die wichtigsten Regelungen informieren und die nötigen Bewilligungen beantragen.
- Download Merkblatt Bewilligung für fachlich eigenverantwortliche Berufsausübung Pflege PDF | 7 Seiten | Deutsch | 352 KB
- Download Gesuchsformular fachlich eigenverantwortliche Berufsausübung Pflege PDF | 5 Seiten | Deutsch | 223 KB
- Download Gesuchsformular Erneuerung für fachlich eigenverantwortliche Berufsausübung Pflege PDF | 2 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Gesuchsformular Vertretung PDF | 4 Seiten | Deutsch | 803 KB
- Download Gesuchsformular 90-Tage-Dienstleistung aus anderen Kantonen PDF | 4 Seiten | Deutsch | 773 KB
- Download Formular Ärztliches Zeugnis PDF | 3 Seiten | Deutsch | 96 KB
- Download Gesuchsformular Zulassung Pflegefachperson PDF | 4 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Gesuchsformular Zulassung 90 - Tage - Dienstleister Pflegefachperson PDF | 4 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Gesuchsformular Erneuerung Zulassung PDF | 3 Seiten | Deutsch | 178 KB
Der Pflegeberuf
Kaum eine Tätigkeit ist derart abwechslungsreich wie der Pflegeberuf. Er fordert die Berufsleute sowohl menschlich wie auch physisch und intellektuell.
Pflegefachleute haben Kontakt zu Menschen aus allen Altersstufen, Nationalitäten und sozialen Schichten. Anderen Menschen wieder zur Selbstständigkeit oder zu einem würdigen Sterben zu verhelfen - das ist sinnstiftend und gibt das Gefühl, sich für eine sinnvolle Sache einzusetzen. Im Kanton Zürich arbeiten rund 15'000 Frauen und Männer in einem Pflegeberuf.
Wer darf pflegen?
Berufsmässige pflegerische Leistungen (Grund- und Behandlungspflege) sind im Kanton Zürich bewilligungspflichtig. Ausserhalb von Spitälern und Heimen (mit entsprechender Bewilligung) dürfen im Kanton Zürich nur Spitex-Institution oder Pflegefachpersonen mit Berufsausübungsbewilligung pflegerisch tätig sein.
Die Bewilligungspflicht gilt unabhängig davon, ob die Pflegekosten von einer Sozialversicherung übernommen werden. Bewilligungsfrei sind hingegen pflegerische Leistungen ausserhalb eines beruflichen Kontextes, zum Beispiel bei der Pflege durch Angehörige.
Interesse am Pflegeberuf?
Hier haben wir für Sie die wichtigsten Stellen für weiterführende Informationen zu Aus- und Weiterbildung zusammengestellt.
Berufliche Schweigepflicht
Gesundheitsfachpersonen unterstehen dem Berufsgeheimnis: Sie sind verpflichtet, über alles, was sie im Rahmen ihrer Tätigkeit über Patientinnen und Patienten erfahren, Stillschweigen zu bewahren.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Gesundheitsdirektion - Bewilligungen & Aufsicht
Postfach
8090 Zürich