Osteopathie
Osteopathinnen und Osteopathen finden hier Informationen und Formulare zu Bewilligungen für ihre selbstständige Tätigkeit.
Inhaltsverzeichnis
Bewilligungen
Neu brauchen Osteopathinnen und Osteopathen im Kanton Zürich für die fachlich eigenverantwortliche Tätigkeit eine Berufsausübungsbewilligung der Gesundheitsdirektion. Hier können Sie sich über die wichtigsten Regelungen informieren und die nötigen Bewilligungen beantragen.
- Download Merkblatt Bewilligung für die fachlich eigenverantwortliche Berufsausübung Osteopathie PDF | 7 Seiten | Deutsch | 439 KB
- Download Gesuchsformular fachlich eigenverantwortliche Berufsausübung Osteopathie PDF | 5 Seiten | Deutsch | 131 KB
- Download Gesuchsformular Erneuerung für fachlich eigenverantwortliche Berufsausübung Osteopathie PDF | 2 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Gesuchsformular 90-Tage-Dienstleistung aus anderen Kantonen PDF | 4 Seiten | Deutsch | 864 KB
- Download Gesuchsformular Vertretung PDF | 4 Seiten | Deutsch | 745 KB
- Download Formular Ärztliches Zeugnis PDF | 3 Seiten | Deutsch | 96 KB
Berufliche Schweigepflicht
Gesundheitsfachpersonen unterstehen dem Berufsgeheimnis: Sie sind verpflichtet, über alles, was sie im Rahmen ihrer Tätigkeit über Patientinnen und Patienten erfahren, Stillschweigen zu bewahren.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Gesundheitsdirektion - Bewilligungen & Aufsicht
Postfach
8090 Zürich