Osteopathie

Osteopathinnen und Osteopathen finden hier Informationen und Formulare zu Bewilligungen für ihre selbstständige Tätigkeit.

Inhaltsverzeichnis

Bewilligungen

Neu brauchen Osteopathinnen und Osteopathen im Kanton Zürich für die fachlich eigenverantwortliche Tätigkeit eine Berufsausübungsbewilligung der Gesundheitsdirektion. Hier können Sie sich über die wichtigsten Regelungen informieren und die nötigen Bewilligungen beantragen. 

Berufliche Schweigepflicht

Gesundheitsfachpersonen unterstehen dem Berufsgeheimnis: Sie sind verpflichtet, über alles, was sie im Rahmen ihrer Tätigkeit über Patientinnen und Patienten erfahren, Stillschweigen zu bewahren.  

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Gesundheitsdirektion - Bewilligungen & Aufsicht

Adresse

Stampfenbachstrasse 30
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 24 09

Telefon

08:00 bis 12:00 Uhr;

13:30 bis 17:00 Uhr

+41 43 259 51 51

Fax

E-Mail

gesundheitsberufe@gd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: