Optometrie
Optometristinnen und Optometristen finden hier Informationen und Formulare zu Bewilligungen für ihre berufliche Tätigkeit.
Inhaltsverzeichnis
Wissenswertes
Wer im Kanton Zürich als Optometristin oder Optometrist fachlich eigenverantwortlich tätig sein will, kann sich hier über die wichtigsten Regelungen informieren und die nötigen Bewilligungen beantragen.
Ein Arztzeugnis muss erst bei Erreichen des 70. Altersjahres eingereicht werden.
- Download Merkblatt Optometrie PDF | 5 Seiten | Deutsch | 210 KB
- Download Bewilligungsgesuch Optometristin oder Optometrist PDF | 5 Seiten | Deutsch | 121 KB
- Download Vertretungsbewilligung, Gesuchsformular PDF | 3 Seiten | Deutsch | 594 KB
- Download Ärztliches Zeugnis Optometristin bzw. Optometrist, Formular PDF | 3 Seiten | Deutsch | 502 KB
Berufliche Schweigepflicht
Gesundheitsfachpersonen unterstehen dem Berufsgeheimnis: Sie sind verpflichtet, über alles, was sie im Rahmen ihrer Tätigkeit über Patientinnen und Patienten erfahren, Stillschweigen zu bewahren.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Kontakt
Kantonale Heilmittelkontrolle
Telefon
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag8.00 bis 11.30 Uhr und
13.00 bis 16.30 Uhr
Fax