Neuropsychologie
Neuropsychologinnen und Neuropsychologen finden hier Informationen und Formulare zur Zulassung der Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP).
Inhaltsverzeichnis
Bewilligungen
Wer ab dem 1. Januar 2022 fachlich eigenverantwortlich als Neuropsychologin oder Neuropsychologe im Kanton Zürich zulasten der OKP tätig sein will, benötigt hierfür vom Kanton eine Zulassung.
Diese Änderung beinhaltet demnach ein formelles Zulassungsverfahren. Dasselbe gilt für die Organisationen, die Neuropsychologinnen oder Neuropsychologen beschäftigen.
Gemäss derzeitiger gesetzlicher Grundlage ist die Berufsausübung bewilligungsfrei (entsprechend ohne Berufsausübungsbewilligung) möglich.
- Download Gesuchsformular Zulassung Neuropsychologie / Neuropsychologin PDF | 4 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Gesuchsformular Zulassung Organisation der Neuropsychologie PDF | 3 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Gesuchsformular 90 - Tage - Dienstleister Neuropsychologe / Neuropsychologin PDF | 4 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Gesuchsformular Erneuerung Zulassung PDF | 3 Seiten | Deutsch | 178 KB
- Download Gesuchsformular Erneuerung Zulassung Organisation PDF | 3 Seiten | Deutsch | 150 KB
Berufliche Schweigepflicht
Gesundheitsfachpersonen unterstehen dem Berufsgeheimnis: Sie sind verpflichtet, über alles, was sie im Rahmen ihrer Tätigkeit über Patientinnen und Patienten erfahren, Stillschweigen zu bewahren.
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Gesundheitsdirektion - Bewilligungen & Aufsicht
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8090 Zürich