Drogerie
Drogistinnen und Drogisten finden hier Informationen und Formulare zu Bewilligungen für ihre berufliche Tätigkeit.
Inhaltsverzeichnis
Wissenswertes
Wer im Kanton Zürich als Drogistin oder Drogist selbstständig tätig sein will, kann sich hier über die wichtigsten Regelungen informieren und die nötigen Bewilligungen beantragen.
Ein Arztzeugnis muss erst bei Erreichen des 70. Altersjahres eingereicht werden.
- Download Bewilligungsantrag selbst. Berufsausübung Drogistin/Drogist PDF | 5 Seiten | Deutsch | 362 KB
- Download Merkblatt Selbständige Berufsausübung Drogistin/Drogist PDF | 5 Seiten | Deutsch | 216 KB
- Download Gesuchsformular Vertretung Drogistin/Drogist PDF | 3 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Arztzeugnis für selbstständige Berufsausübung als Drogistin/Drogist PDF | 3 Seiten | Deutsch | 541 KB
Erste Ansprechpartnerin für Drogerien
Um Bewilligungen für Betriebe, Berufsausübung sowie die Kontrolle der Herstellung, des Grosshandels und die Abgabe von Heilmitteln kümmert sich die Heilmittelkontrolle.
Berufliche Schweigepflicht
Gesundheitsfachpersonen unterstehen dem Berufsgeheimnis: Sie sind verpflichtet, über alles, was sie im Rahmen ihrer Tätigkeit über Patientinnen und Patienten erfahren, Stillschweigen zu bewahren.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Kontakt
Kantonale Heilmittelkontrolle
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Montag bis Freitag8.00 bis 11.30 Uhr und
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