Akupunktur
Akupunkteurinnen und Akupunkteure finden hier Informationen und Formulare zu Bewilligungen für ihre selbstständige Tätigkeit.
Inhaltsverzeichnis
Bewilligungen
Wer im Kanton Zürich als Akupunkteurin oder Akupunkteur fachlich eigenverantwortlich tätig sein will, kann sich hier über die wichtigsten Regelungen informieren und die nötigen Bewilligungen beantragen.
- Download Merkblatt für Bewilligung fachlich eigenverantwortliche Berufsausübung Akupunktur PDF | 7 Seiten | Deutsch | 329 KB
- Download Gesuchsformular fachlich eigenverantwortliche Berufsausübung Akupunktur PDF | 5 Seiten | Deutsch | 241 KB
- Download Gesuchsformular Erneuerung für fachlich eigenverantwortliche Berufsausübung Akupunktur PDF | 2 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Gesuchsformular Vertretung PDF | 4 Seiten | Deutsch | 783 KB
- Download Gesuchsformular 90-Tage-Dienstleistung aus anderen Kantonen PDF | 4 Seiten | Deutsch | 844 KB
- Download Formular Ärztliches Zeugnis PDF | 3 Seiten | Deutsch | 96 KB
Berufliche Schweigepflicht
Gesundheitsfachpersonen unterstehen dem Berufsgeheimnis: Sie sind verpflichtet, über alles, was sie im Rahmen ihrer Tätigkeit über Patientinnen und Patienten erfahren, Stillschweigen zu bewahren.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Rechtliche Grundlagen
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Kontakt
Gesundheitsdirektion - Bewilligungen & Aufsicht
Postfach
8090 Zürich