Verantwortliche Person für Bade- und Duschwasserbetriebe melden
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Abklärung Meldepflicht
Betriebe, welche eine Fachbewilligung für die Desinfektion von Badewasser benötigen, müssen dem Kantonalen Labor unaufgefordert eine Chemikalien-Ansprechperson mitteilen. Angaben und Änderungen sind innert 30 Tagen zu melden.
Duschwasserbetriebe sind ebenfalls aufgefordert eine Ansprechperson mitzuteilen. Änderungen der Betriebsdaten sind innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen.
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Formular
Formular ausfüllen und ausdrucken.
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Kopie erstellen
Sofern noch keine Kopie der Fachbewilligung für die Desinfektion von Badewasser eingereicht, eine solche erstellen.
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Einreichen
Formular und Kopie Fachbewilligung einsenden.
Kantonales Labor
Kantonales Labor