Gesuch um Zusicherung des Schutzschirms Publikumsanlässe einreichen
Grundlage des Gesuchs
Organisatoren von Publikumsanlässen mit überkantonaler Bedeutung und mindestens 1000 Teilnehmenden können bei Veranstaltungsausfall aufgrund behördlicher Anordnungen wirtschaftliche Unterstützung beantragen. Für diesen Schutzschirm gelten spezifische Voraussetzungen.
Spezifische Voraussetzungen
Bitte konsultieren Sie zu den spezifischen Voraussetzungen der Gesuchseinreichung unsere Webseite «Schutzschirm für Publikumsanlässe».
Anleitung
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Gesundheitspolizeiliche Bewilligung derzeit nicht notwendig
Derzeit besteht für Grossveranstaltungen keine gesundheitspolizeiliche Bewilligungspflicht mehr. Sollte Ihre Veranstaltung jedoch nach der Ausstellung der Schutzschirmzusicherung bewilligungspflichtig werden, sind Sie verpflichtet, die erforderliche Bewilligung einzuholen, damit die Zusicherung des Schutzschirms ihre Wirkung behält.
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Gesuch um Zusicherung des Schutzschirms ausfüllen
- Laden Sie das «Gesuchsformular für die Zusicherung des Schutzschirms für Publikumsanlässe im Kanton Zürich» und das «Budget- & Abrechnungsformular Schutzschirm Kanton Zürich» herunter.
- Füllen Sie das Gesuchsformular vollständig aus und unterzeichnen Sie es eigenhändig.
- Füllen Sie im Budget- & Abrechnungsformular die beiden Spalten unter dem Hinweis «Auszufüllen für: Antrag für Unterstellung unter den Schutzschirm» aus.
- Scannen Sie das unterzeichnete Gesuchsformular, das Budget- & Abrechnungsformular und die notwendigen Beilagen gemäss der im Gesuchsformular vorgegebenen Gliederung ein.
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Gesuch einreichen
Reichen Sie das unterzeichnete Gesuchsformular, das Budget- & Abrechnungsformular und die notwendigen Beilagen eingescannt per E-Mail ein.
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Schutzschirm für überkantonale Publikumsanlässe
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Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel rund zwei Wochen.
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Wie geht es weiter?
Ihr Gesuch wird geprüft. Sie erhalten bei erfolgreicher Zusicherung eine Verfügung des Amts für Wirtschaft und Arbeit.
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Wenn Sie Fragen haben
Wenn Sie Fragen zur Gesuchseingabe haben, können Sie uns per E-Mail oder Telefon kontaktieren.
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Schutzschirm für überkantonale Publikumsanlässe
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+41 43 259 26 26Telefon
Montag bis Freitag
8 bis 12 Uhr
13 bis 17 Uhr
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