Gesuch Schadensfall Publikumsanlässe einreichen

Grundlage des Gesuchs

Wurde Ihre Veranstaltung aufgrund einer behördlichen Anordnung wegen der Covid-19-Pandemie abgesagt, verschoben oder nur eingeschränkt durchgeführt, beteiligt sich der Schutzschirm des Kantons unter bestimmten Voraussetzungen an den ungedeckten Kosten des Veranstalters.

Spezifische Voraussetzungen

Bitte konsultieren Sie zu den spezifischen Voraussetzungen der Gesuchseinreichung unsere Webseite «Schutzschirm für Publikumsanlässe».

Anleitung

  1. Die Verfügung über die Zusicherung des Schutzschirms für Ihre Veranstaltung liegt vor.

    Bitte die Verfügung über die Zusicherung des Schutzschirms dem Gesuch beilegen.

  2. Wurden sämtliche Schadensminderungsmassnahmen umgesetzt?

    Alle zumutbaren Vorkehrungen zur Schadensminderung müssen getroffen und dokumentiert werden.

  3. Gesuch für Leistungen des Schutzschirms im Schadensfall ausfüllen:

    Vorteile:

    • Laden Sie das «Gesuchsformular für Leistungen des Schutzschirms im Schadensfall» herunter.
    • Nehmen Sie das Formular «Budget- & Abrechnungsformular», welches Sie beim Gesuch um Zusicherung des Schutzschirms verwendet haben und ergänzen Sie die folgenden Spalten:
      • Bei Absage oder Verschiebung: die Spalte «Effektive Zahlen bei Absage/Verschiebung».
      • Bei eingeschränkter Durchführung: die Spalte «Effektive Zahlen bei Absage/Verschiebung» sowie die Spalte «Zahlen bei Durchführung in eingeschränktem Umfang». Der Vergleich der beiden Spalten dient dem Nachweis, dass bei einer eingeschränkten Durchführung weniger ungedeckte Kosten entstehen als bei einer Absage.
    • Füllen Sie das Gesuchsformular vollständig aus, drucken sie es aus und unterzeichnen Sie es bitte mit eigenhändiger Unterschrift.
    • Scannen Sie das unterzeichnete Gesuchsformular und die erforderlichen Beilagen gemäss der im Gesuchsformular vorgegebenen Gliederung ein. Das Budget- & Abrechnungsformular ist im Excel-Format zu belassen und direkt mit dem Gesuch elektronisch zu versenden.
  4. Gesuch einreichen

    Reichen Sie das unterzeichnete Gesuchsformular und die Beilagen eingescannt sowie das Budget- & Abrechnungsformular im Excel-Format per E-Mail ein.

    Amt für Wirtschaft und Arbeit

    E-Mail

    schutzschirm.awa@vd.zh.ch

  5. Wie geht es weiter?

    Ihr Gesuch wird geprüft. Sie erhalten eine Verfügung des Amts für Wirtschaft und Arbeit mit den Angaben über die Ihnen zustehenden Leistungen. Anschliessend erfolgt gestützt auf die Verfügung die entsprechende Auszahlung.

  6. Haben Sie Fragen?

    Bei Fragen zur Gesuchseingabe können Sie uns per E-Mail oder Telefon kontaktieren.

    Amt für Wirtschaft und Arbeit

    E-Mail

    schutzschirm.awa@vd.zh.ch

    Amt für Wirtschaft und Arbeit

    Telefon

    +41 43 259 26 26

    Telefon

    Montag bis Freitag
    8 bis 12 Uhr
    13 bis 17 Uhr