Gesuch um Anerkennung als Betriebskantine für Berufstätige im Ausseneinsatz stellen
Anleitung
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Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Anerkennung als Betriebskantine für Berufstätige im Ausseneinsatz
Vorteile:
- Der Zugang darf nur Arbeitnehmenden aus den folgenden Branchen gewährt werden: Landwirtschaftssektor (Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft), Handwerker, Bau- und Strassenarbeiter (Bauhaupt- und Ausbaugewerbe) sowie im Bereich Montageservice.
- Den Gästen muss der Zugang zu den Sanitäranlagen gewährt werden.
- Die Preise müssen für die Zielgruppe erschwinglich sein.
- Der Gesamtarbeitsvertrag im Schweizer Gastgewerbe (L-GAV) muss eingehalten werden.
- Es muss ein Schutzkonzept umgesetzt werden, das den rechtlichen Vorgaben für Betriebskantinen entspricht. Dies bedeutet insbesondere:
- Sitzpflicht bei der Konsumation;
- Maskenpflicht, solange die Gäste nicht am Tisch sitzen;
- Einhalten des Abstandes von 1,5 Metern zwischen den Gästen;
- Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste und Aufbewahrung während 14 Tagen. Der Betrieb hat sicherzustellen, dass auch die Kontaktdaten des Arbeitgebers vorhanden sind (vgl. Ziff. II lit. b der Allgemeinverfügung betreffend Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz im Kanton Zürich).
Restaurationsbetriebe für Hotelgäste
Restaurationsbetriebe können in der bezeichneten Zeit entweder gemäss der Covid-19 Verordnung besondere Lage ausschliesslich für Hotelgäste zur Verfügung stehen oder als Kantine für Berufstätige im Ausseneinsatz öffnen, sofern ihr Gesuch bewilligt wird. Die Öffnung für beide Gästegruppen ist nicht möglich.
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Einhaltung der Anforderungen
Mit dem Ausfüllen und versenden des unten stehenden Formulars bestätigen Sie, dass die oben unter «Voraussetzungen für die Anerkennung als Betriebskantine für Berufstätige im Ausseneinsatz» aufgeführten Anforderungen eingehalten werden.
Die Einhaltung der genannten Voraussetzungen kann anlässlich einer Kontrolle vor Ort geprüft werden.
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Anerkennung via Verfügung
Nachfrage am Standort
Die Anerkennung Ihres Gesuchs setzt eine entsprechende Nachfrage am betreffenden Standort voraus.
Verfügung
Ihr Gesuch wird geprüft und wenn ihm statt gegeben werden kann, erhalten Sie eine Verfügung. Diese bestätigt, dass Ihr Betrieb als Betriebskantine für Berufstätige im Ausseneinsatz anerkannt ist.
Öffentlich einsehbare Liste
Ihr Betrieb wird auf der Liste «Anerkannte Gastronomiebetriebe» auf unten stehender Webseite aufgeführt.
- Restaurants als Betriebskantinen: Liste anerkannter Gastronomiebetriebe
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Gesuchsformular
Kontakt
Amt für Wirtschaft und Arbeit - Arbeitsbedingungen
Montag bis Freitag
8 bis 12 Uhr und
13 bis 17 Uhr
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.