Informationen zum Coronavirus für Schulen, Kitas & Heime

Nachfolgend sind die zentralen Massnahmen sowie Informationen zu den Schulen, Kitas und Heimen zusammengestellt.

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Aktuelles

Der Bundesrat hat auf Ende März 2022 die Rückkehr zur normalen Lage beschlossen und alle Corona-Massnahmen aufgehoben.

Die Schulen sind nicht mehr verpflichtet, ein Schutzkonzept zu haben. Sie können aber freiwillig ein Schutzkonzept erstellen und publizieren.

Ab dem 1. Januar 2023 übernimmt der Bund keine Kosten mehr für COVID-19-Tests. Dies hat das Bundesparlament in der Wintersession entschieden. Das repetitive Testen für Lehrpersonen in Schulen wurde per Ende des Jahres 2022 eingestellt.

Weiterhin beachten:

Wer Krankheitssymptome hat, geht nicht in die Schule bis sie oder er 48 Stunden lang symptomfrei ist.  

Hygienemassnahmen

Derzeit gelten unter anderem die folgenden Vorgaben. Weitere Informationen zu Regelungen auf Stufe Volksschule und Sekundarstufe II finden Sie auf den entsprechenden Seiten.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

  • Die allgemeinen Hygieneregeln gelten für alle: regelmässiges Händewaschen, kein Händeschütteln und umfassende Gegenstands- und Oberflächenhygiene.
  • Schülerinnen und Schüler sollen wenn möglich weder Essen noch Getränke teilen.
  • Hygienestationen an sensiblen Punkten wie Schulhaus-/ Schulzimmereingang, Lehrerzimmer, Bibliothek etc. bereitstellen.
  • Oberflächen und Apparaturen wenn möglich mehrmals täglich reinigen, alle Räume regelmässig und ausgiebig lüften.

Saubere Raumluft vermindert das Risiko einer Ansteckung mit Corona- oder anderen Erkältungsvi-ren. Auch die Konzentrationsfähigkeit verbessert sich. Schulen können zu einer guten Raumluftqualität beitragen.

Richtiges Lüften

  • Vor den ersten Lektionen am Morgen und am Nachmittag das Schulzimmer vollständig durchlüften.
  • Während der Pausen lange lüften.
  • Während der Lektionen lüften.
  • Beim Lüften die Schulzimmertür schliessen.
  • Zum Lüften mit Durchzug die Schulzimmertür öffnen. In diesem Fall unbedingt auch die Korridorfenster öffnen ( Kippfenster reichen nicht aus ).
  • Alle Fenster vollständig öffnen.

Häufige Fehler

  • Zu kurzes Lüften.
  • Gegenstände auf den Fenstersims stellen. Diese verhindern ein unkompliziertes und vollständiges Öffnen der Fenster.
  • Lüften mit offener Schulzimmertür, ohne Korridorfenster zu öffnen. Dadurch gelangt verbrauchte Luft in das Schulzimmer.

Lüftungsanlagen und Luftfilter

Die Kontaktaufnahme mit Expertinnen und Experten für Raumluft oder Lüftungstechnik lohnt sich für Schulen, wenn sie eine Lüftungsanlage haben oder Luftfilter einsetzen möchten. Mit den geeigneten baulichen Massnahmen kann eine Verbesserung der Luftqualität erreicht werden.

Es wird nach wie vor empfohlen, Regeln für Garderoben- und Duschen- Benutzung (z.B. Höchstanzahl Personen, häufiges Reinigen) zu erstellen. Im Schwimmunterricht gelten die Regelungen des entsprechenden Bades. 

Gesangs-, Instrumental- und Theaterunterricht ist einschliesslich Proben erlaubt und auch in klassenübergreifenden Gruppen wieder möglich.

Kitas und Tagesfamilien

Im Kanton Zürich sind die Gemeinden für die Bewilligung und Beaufsichtigung von Kitas und für die Aufsicht über Tagesfamilien zuständig. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an Ihre zuständige Standortgemeinde. Auch der Verband Kinderbetreuung Schweiz kibesuisse bietet Hilfsmittel und Beratung.

Für weitere Fragen

Hotline BAG: 058 463 00 00

Volksschulen

corona@vsa.zh.ch

Mittel- und Berufsfachschulen

corona@mba.zh.ch

Kitas

Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Standortgemeinde.

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