Informationen für Alters- und Pflegeheime
Die Gesundheitsdirektion empfiehlt und ordnet die nachfolgenden Vorgehensweisen zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 an.
Inhaltsverzeichnis
Anordnungen & Empfehlungen
Schutzvorkehrungen nach wie vor zentral
Für ältere Personen ist COVID-19 besonders gefährlich. Sie müssen weiterhin besonders geschützt werden.
Ziel der Schutzvorkehrungen ist:
Vorteile:
- eine möglichst geringe Gefahr einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2 bei allen Personen, die im Heim leben oder arbeiten oder die Kontakte zu Bewohnerinnen und Bewohnern haben,
- ein möglichst hohes Mass an persönlicher Freiheit für die Heimbewohnerinnen und -bewohner, insbesondere hinsichtlich Bewegungsfreiheit inner- und ausserhalb des Heims.
Die Heime sind verantwortlich für ihre Schutzkonzepte und ergreifen selbstständig Massnahmen zum Schutz der Bewohnenden. Als Leitfaden dienen die folgenden Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der Swissnoso sowie der Massnahmenplan der Verbände CURAVIVA Zürich und senesuisse.
Maskenpflicht
Per 30. Mai 2022 seitens Gesundheitsdirektion aufgehoben. Die Institutionen können eine Maskenpflicht aber weiterhin verlangen.
Zertifikats- oder Testnachweispflicht für Besuchende
Per 1. April 2022 aufgehoben.
Zertifikats- oder Testpflicht für Angestellte
Per 1. April 2022 aufgehoben.
Testen nach Infektionsausbruch
Symptomatische Personen sollen umgehend getestet werden und bei mehreren positiven Fällen eine Ausbruchsabklärung in die Wege geleitet werden.
- Download Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien (BAG): gültig ab 02.05.2022 PDF | 4 Seiten | Deutsch | 277 KB
- Download COVID-19: Regelung der Kostenübernahme der Analyse auf Sars-CoV-2 und der damit verbundenen Leistungen (01.04.2022) PDF | 36 Seiten | Deutsch | 2 MB
- Download Merkblatt Entsorgung Test-Abfälle PDF | 2 Seiten | Deutsch | 470 KB
Massnahmenplan (ehemaliges Ampelsystem)
Das ehemalige Ampelsystem der Verbände CURAVIVA Zürich und senesuisse wurde umgewandelt in einen Massnahmenkatalog. Dieser soll den Institutionen aufzeigen, welche Massnahmen in welchen Bereichen ergriffen werden können, um individuell auf die neusten epidemiologischen Entwicklungen und in Ausbruchsituationen reagieren zu können.
Anhand der aufgezeigten Vorschläge können die Betriebe möglichst verhältnismässig Massnahmen zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner wie auch der Mitarbeitenden treffen und in ihren Schutzkonzepten berücksichtigen. Der Massnahmenkatalog ist somit als Entscheidungshilfe gedacht, die individuell an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden kann. Je nach Situation kann die Kombination von Massnahmen aus unterschiedlichen Stufen sinnvoll sein. Faktoren, die für die Einschätzung der Lage wichtig sind:
- allgemeingültige oder verpflichtende Vorgaben von Behörden
- Infektionslage (Fallzahlen) in der Gesamtbevölkerung
- Infektionslage (Fallzahlen) in der eigenen Institution
- Impfquote in der Gesamtbevölkerung
- Impfquote in der eigenen Institution bei Bewohnerinnen und Bewohnern sowie beim Personal
- Infrastrukturelle Eigenheiten der Institutionen
- Übertragungs- resp. Ansteckungspotenzial der aktuell vorherrschenden Virusvariante(n)
- Virulenz der aktuell vorherrschenden Virusvariante(n) (schwere Verläufe oder milde Verläufe bei Ausbruch der Krankheit).
Plattformen zur Personalvermittlung
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Gesundheitsdirektion – Coronavirus
Hotline
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